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Der Senator für Inneres und Sport

Bürgermeister Thomas Röwekamp zum heutigen Berliner Urteil des Bundesverfassungsgerichts

19.10.2006

In einer ersten Stellungnahme hat Bürgermeister Thomas Röwekamp, auf die heutige (19.10.2006) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Berlin nicht die Kriterien für das Vorliegen einer extremen Haushaltsnotlage erfüllt, reagiert: „Die Karlsruher Richter haben die Berliner Klage mit einem in erster Linie Berliner Urteil beschieden. Die Entscheidung hat keine präjudizierende Wirkung für unseren Bremer Antrag beim Bundesverfassungsgericht, den wir selbstverständlich aufrecht erhalten. Die Hilfspflicht des Bundes wurde grundsätzlich bestätigt. Auch hat Karlsruhe deutlich gemacht, dass die Finanzprobleme eines Landes unabhängig einer etwaigen Länderneugliederung zu lösen sind.“

Allerdings erhöhte das Bundesverfassungsgericht die Hürden für einen Anspruch auf Finanzhilfe durch verschärfte Kriterien für das Vorliegen einer Haushaltsnotlage und mahnte strengere Anforderungen an Eigenanstrengungen betroffener Länder an.

Bürgermeister Thomas Röwekamp, zugleich auch Bremens Senator für Inneres und Sport, betonte: „Im Gegensatz zu Berlin haben wir bereits anerkanntermaßen viele Anstrengungen zur Konsolidierung unserer Haushalte unternommen. Gleichwohl muss sich Bremen diesen neuen Herausforderungen stellen und Eigenanstrengungen noch einmal verstärken. Hier ist der Finanzsenator gefordert zu prüfen, wo Möglichkeiten zu weiteren Einnahmenerhöhungen bestehen.“

Röwekamp lenkte den Blick dabei auch auf das Thema Investitionen: Im Investitionsbereich hatte die Große Koalition im Frühjahr, weil der Nachholbedarf Bremens inzwischen im wesentlichen gedeckt ist, bereits eine neue Phase der Investitionspolitik eingeleitet, bei der es nicht mehr um Großprojekte, sondern um eine Arrondierung der inzwischen guten Standortinfrastruktur geht. „Gleichwohl besteht hier noch die Möglichkeit, sich um eine stärkere externe Finanzierung der für Bremen weiterhin notwendigen aktiven Politik zur Standortverbesserung zu bemühen“, regte der Vize-Regierungschef an. „Der Senat sollte deshalb unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der ausdrücklich festgestellt wird, dass Investitionshilfen (Art. 104 a IV GG) vorrangig vor Ergänzungszuweisungen sind, mit der Bundesregierung unverzüglich in Verhandlungen über Unterstützungsleistungen speziell für Wirtschaftsstrukturprojekte eintreten.“

Das Bundesverfassungsgericht verlange zudem grundsätzliche Reformen der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern einschließlich neuer - einfachgesetzlich und verfassungsgesetzlich (über Art. 109 Abs. 3 GG) hinaus fundierter - Lösungskonzepte zur Vorbeugung von Haushaltskrisen und deren Bewältigung. „Dass durch das heutige Berliner Urteil auch der Druck auf eine Einigung der Länder bei der für Föderalismusreform II erhöht wird, ist aus Bremer Sicht begrüßenswert“, so Bürgermeister Thomas Röwekamp abschließend.