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Der Senator für Inneres und Sport

Ansprüche an Fundsachen in den nächsten sechs Wochen geltend machen

23.06.2006

Die in der Zeit von November 2005 - Januar 2006 beim Stadtamt (Fundangelegenheiten) oder bei den Revieren der Polizei Bremen abgegebenen Fundsachen sollen demnächst öffentlich versteigert werden. Dabei handelt es sich unter anderen um Geldbörsen, Schmuck, Fahrräder, Mofas, Brillen, Schirme, Bekleidung, Elektrogeräte und sonstige Kleinartikel, auch soweit sie in öffentlichen Behörden und Verkehrsanstalten gefunden worden sind.

Personen, denen Rechte an diesen Fundgegenständen zustehen (Finder oder Verlierer) werden deshalb gebeten, sich innerhalb von sechs Wochen - geltend ab dem 24.6.2006 - an das Stadtamt (Fundangelegenheiten), Stresemannstraße 48 (Eingang über Steubenstraße), zu wenden und ihre Rechte geltend zu machen.