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Der Senator für Inneres und Sport

SMK-Vorsitzender Röwekamp begrüßt Beschluss der Innenministerkonferenz zum Sportwettenurteil

05.05.2006

PRESSEMITTEILUNG des Vorsitzenden der Sportministerkonferenz (SMK) der Länder:

Der heutige Beschluss (05.05.2006) der Innenministerkonferenz zum Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts schafft die von den Sportministern aller Bundesländer geforderte Klarheit in der Sache und ist daher ausdrücklich zu begrüßen“, erklärte Thomas Röwekamp, Vorsitzender der Sportministerkonferenz (SMK) der Länder. Röwekamp, zugleich Senator für Inneres und Sport in Bremen und Mitglied der Innenministerkonferenz, freute sich über die eindeutige Haltung der Innenminister und -senatoren der Länder zum sog. Karlsruher Sportwettenurteil. Damit sei die grundsätzliche Zulässigkeit des staatlichen Monopols für Sportwetten bestätigt worden.

Die Innenminister halten - ebenso wie die SMK - ein solches Monopol zur Erreichung der auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannten ordnungsrechtlichen Ziele, insbesondere zur Bekämpfung der Wettsucht und Begrenzung der Wettleidenschaft, zum Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften sowie zur Abwehr von Gefahren aus mit dem Wetten verbundener Folge- und Begleitkriminalität nach wie vor für geeignet und zielführend. Sie halten eine gemeinsame Neuregelung durch die Länder für zwingend geboten. Die Innenminister halten ein einheitliches und konsequentes Vorgehen gegen illegale Sportwettanbieter und -vermittler einschließlich deren Werbeaktivitäten in allen Ländern für dringend notwendig.

„Für die SMK begrüße ich diesen Beschluss“, sagte Röwekamp, „und hoffe, dass sich im nächsten Schritt auch die Ministerpräsidentenkonferenz in ähnlich klarer Weise äußern wird.“