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Anforderungen des Landesbehindertenbeauftragten an die Koalitionsvereinbarung für die Wahlperiode 2015 bis 2019

10.06.2015

In ihrem Teilhabebericht geht die Bundesregierung davon aus, dass in Deutschland insgesamt ca. 16,8 Millionen Erwachsene zu den Menschen mit Beeinträchtigungen gehören. Dies entspricht einem Anteil an der erwachsenen Gesamtbevölkerung in Privathaushalten von 25 Prozent.
Doch nicht jeder Mensch mit einer Beeinträchtigung ist behindert. Behinderung entsteht vielmehr aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern.

"Aus meiner Sicht ist es erforderlich, das Handeln des Senats an der Beseitigung dieser Barrieren in allen Politikfeldern auszurichten, um für behinderte Menschen eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung zu erreichen. Behindertenpolitik muss zukünftig integraler Bestandteil aller Felder staatlichen Handelns sein: Verankerung der Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe im Sinne eines Disability Mainstreaming", so Bremens Landesbehindertenbeauftragter Dr. Joachim Steinbrück.

Der Landesbehindertenbeauftragte erwartet, dass in der Koalitionsvereinbarung die Belange behinderter Menschen in allen Politikfeldern aufgegriffen werden. Dies umfasst vor allem die Umsetzung des Landesaktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Umsetzung des Memorandums "Bremer Bündnis für schulische Inklusion" und die Teilnahme des Landesbehindertenbeauftragten an der Staatsrätekonferenz.

"Es ist darüber hinaus erforderlich, das Haushaltsmittel zur systematischen Reduzierung von Zugangshindernissen und -barrieren im öffentlichen Verkehrsraum sowie in öffentlichen Gebäuden, vor allem auch Schulen, zur Verfügung gestellt werden. Hierbei sollte es sich um mindestens drei Millionen Euro pro Jahr handeln", so der Landesbehindertenbeauftragte abschließend.

Im PDF-Download: (pdf, 101 KB) Anforderungen des Landesbehindertenbeauftragten an die Koalitionsvereinbarung für die Wahlperiode 2015 bis 2019