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Der Senator für Inneres und Sport

Einbürgerungen sind bei der Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit hinfällig

16.06.2005

Behörden des Landes Bremen schreiben rund 4000 Eingebürgerte an –
Innensenator Röwekamp appelliert an die Betroffenen, Auskunft über ihre Staatsangehörigkeit zu geben – Vorbereitungen zur Wahl des 16. Deutschen Bundestages


Auch im Land Bremen haben eingebürgerte Personen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, sofern sie eine weitere Staatsangehörigkeit beantragt und erworben haben. Im Zuge der Vorbereitungen zur Wahl des 16. Deutschen Bundestages versenden die Ausländerbehörden in Bremen und Bremerhaven in den nächsten Tagen rund 4000 Anschreiben an alle Personen türkischer Herkunft, die seit dem 1.1.1999 eingebürgert worden sind und für den illegalen Besitz eines sog. „Doppelpasses“ in Frage kommen. Grundlage ist die Angabe der türkischen Regierung, die einräumte, rund 50.000 in Deutschland lebenden Bürgern türkischer Herkunft nach deren Einbürgerung zusätzlich wieder die türkische Staatsangehörigkeit verliehen zu haben.

In Bremen betrifft das 3138 Personen; in Bremerhaven 700 bis 800, die nun angeschrieben werden und binnen zwei Wochen um Auskunft über ihre Staatsangehörigkeit gebeten werden. Dem Anschreiben ist ein Antwort-Abschnitt sowie ein zweiseitiges Merk- und Informationsblatt beigefügt.

Bürgermeister Röwekamp richtet zum Start der Aussendung einen deutlichen Appell an die Betroffenen, rasch und ehrlich zu antworten: „Bitte äußern Sie sich in Ihrem eigenen Interesse, Sie müssen sonst nicht nur mit strafrechtliche Konsequenzen rechnen, sondern riskieren auch den Verlust ihres Aufenthalts in Deutschland. Ein nachträglicher festgestellter Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kann auch Folgen für Ihre Angehörigen, insbesondere für Ihre Kinder haben!“

Wer sich freiwillig meldet, dass er die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen hat, der muss zwar das Einbürgerungsverfahren neu beantragen, bekommt aber zunächst einen gesicherten Aufenthaltstitel (und ggf. eine Arbeitserlaubnis). Ausländer- und Meldeämter werden dies so rasch und einfach wie möglich handhaben. Der Senator für Inneres und Sport hat jetzt die zuständigen Ausländer- und Einbürgerungsbehörden informiert, welche rechtlichen Möglichkeiten es in solchen Fällen gibt, um auf dieser Grundlage zu handeln.

Da der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit vom Gesetz zwingend vorgegeben ist, ist ein erneutes Einbürgerungsverfahren notwendig. Voraussetzung für dieses Verfahren ist zunächst, dass die früher Eingebürgerten, die ja jetzt wieder Ausländer sind, einen Aufenthaltstitel erlangen. In jedem Fall gilt auch für eine erneute Einbürgerung, dass grundsätzlich die fremde Staatsangehörigkeit vorher aufgegeben werden muss und dass die besonderen sicherheitsbezogenen Voraussetzungen zu beachten sind. Die übrigen Voraussetzungen, wie Kenntnisse der deutschen Sprache, Straffreiheit und ausreichendes Einkommen, müssen selbstverständlich grundsätzlich ebenfalls erfüllt sein.