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Der Senator für Inneres und Sport

Stadtamt: Betroffene können Weitergabe ihrer Daten widersprechen

14.06.2005

In Hinblick auf eine möglicherweise vorgezogene Wahl zum Deutschen Bundestag im Herbst 2005 weist das Stadtamt vorsorglich auf folgendes hin:

Nach dem Gesetzes über das Meldewesen darf die Meldebehörde den Parteien und Wählervereinigungen sowie anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs Monaten vor Parlaments- und Kommunalwahlen Auskünfte aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Datenempfänger dürfen die Daten der Wahlberechtigten nur für Zwecke der Wahlwerbung verwenden. Sie haben die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen und dies der Meldebehörde schriftlich zu bestätigen.


Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Einsprüche gegen die Auskunftserteilung können schriftlich beim Stadtamt, Zentrale Meldebehörde, Postfach 10 78 49, 28078 Bremen, oder bei jedem BürgerServiceCenter bzw. bei jeder Meldestelle eingereicht werden. Oder auch über dieses Internetformular.


Soweit der Auskunftserteilung bereits in der Vergangenheit widersprochen wurde, ist ein erneuter Widerspruch nicht erforderlich. Eine bereits eingetragene Übermittlungssperre bleibt bis zum Widerruf bestehen.