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Der Senator für Inneres und Sport

Bürokratieabbau ganz konkret: Bremisches Sammlungsgesetz seit April aufgehoben

29.04.2005

Bremen macht Ernst mit Bürokratieabbau und der Abschaffung von Gesetzen. Im Rahmen des Bürokratieabbaugesetzes ist u.a. das Bremische Sammlungsgesetz aufgehoben worden. Dies teilte der Senator für Inneres und Sport, Thomas Röwekamp, jetzt mit.


Seit diesem Monat benötigen beispielsweise gemeinnützige Vereine und Organisationen für die Durchführung von Spendensammlungen keine staatliche Genehmigung mehr. Somit hat das seit April 2005 aufgehobene Bremische Sammlungsgesetz ganz praktische Folgen für die Bremerinnen und Bremer. Wer eine Haus- oder Straßensammlung plant, braucht keine Formulare auf dem Amt auszufüllen, kann aber auch keine behördliche Bestätigung vorweisen. Die potenziellen Spender müssen also selbst entscheiden, welchen „guten Zweck“ sie für glaubwürdig halten und unterstützen möchten. Insofern ist die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger gefordert.


"Dieses Beispiel zeigt, dass die Maßnahmen des Bremer Senats zum Bürokratieabbau greifen", betont der Senator für Inneres und Sport. Vorschriften zu reduzieren und Verfahren völlig neu zu entwerfen ist eine Daueraufgabe, die viel Augenmaß erfordere. „Bürokratieabbau ist ein dynamischer Prozess, der sich ständig weiterentwickelt. Dies verpflichtet den Senat, nach weiteren Entlastungsmöglichkeiten zu suchen.“ Röwekamp nannte als Beispiele Genehmigungsverfahren oder auch den Bereich der Dokumentations- und Statistikpflichten für die Wirtschaft. „Neben Verbesserungen des geltenden Rechts und bestehender Strukturen gilt es vor allem, unnötige Bürokratie gar nicht erst entstehen zu lassen. Entscheidend ist, dass wir mehr auf Eigenverantwortung statt auf engmaschige Regelwerke setzen."



Zum Hintergrund:

Im Gegensatz zu vielen anderen der aufzuhebenden Regelungen handelt es sich beim Sammlungsgesetz nicht um eine Karteileiche. Seine Aufhebung hat nicht nur für die Bürger praktische Auswirkungen, sondern auch für die Mitarbeiterinnen im Fachreferat des Innenressorts. Bislang waren alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, eine Genehmigung beim Innensenator zu beantragen, um z.B. auf der Straße oder in Gastwirtschaften Spenden sammeln zu dürfen. Die Veranstalter waren auch verpflichtet, der Behörde nach Abschluß der Sammlung eine detaillierte Abrechnung vorzulegen. Daraus mußten sich das Sammlungsergebnis, die angefallenen Kosten und die Verwendung des Erlöses ergeben.

Durch Abschaffung des Sammlungsgesetzes entfallen derartige Verpflichtungen ebenso wie die korrespondierende Kontrollaufgabe der Behörde. Dass es auch ohne sammlungsrechtliche Genehmigung geht, beweisen die Länder NRW, Berlin und Sachsen, die das Gesetz bereits aufgehoben haben. Dem spendenwilligen Bürger wächst damit zukünftig eine größere Eigenverantwortung zu. Ihm wird selbst die Prüfung obliegen, ob seine gespendeten Gelder zweckentsprechend verwandt werden. Die Rechtsordnung schiebt aber auch bei Mißbrauch einen Riegel vor: Wer unter Angabe eines falschen Ziels Gelder sammelt macht sich - nach wie vor - wegen Betrugs strafbar.