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Der Senator für Inneres und Sport

EU-Wähler können Weitergabe ihrer persönlichen Daten widersprechen

14.11.2003

Zur bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament im Juni teilt das Stadtamt mit:

Nach dem Gesetz über das Meldewesen darf die Meldebehörde Parteien, Wählervereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den 6 der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Datenempfänger dürfen die Daten der Wahlberechtigten nur für Zwecke der Wahlwerbung verwenden. Sie haben die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen und dies der Meldebehörde schriftlich zu bestätigen.


Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten an Parteien und Wählervereinigungen zu widersprechen. Einsprüche gegen die Auskunftserteilung können schriftlich beim Stadtamt Bremen, Zentrale Meldebehörde, Postfach 10 78 49, 28078 Bremen, oder bei jedem BürgerServiceCenter bzw. bei jeder Meldestelle eingereicht werden.


Soweit Betroffene bereits früher der Auskunftserteilung widersprochen haben, ist ein erneuter Einspruch nicht erforderlich. Eine bereits eingetragene Übermittlungssperre bleibt bis zum Widerruf bestehen.