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Bürgerschaftswahl 2003: Kommunales Wahlrecht auch für Unionsbürger

15.05.2003

Das Statistische Landesamt Bremen (Wahlamt) teilt mit:

Zur diesjährigen Bürgerschaftswahl genießen in Bremen ansässige Bürgerinnen und Bürger aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum zweiten Mal das aktive und passive Wahlrecht. Da dies auf die kommunale Ebene beschränkt ist, wählen Unionsbürger zur Bürgerschaft nicht auf blauen, sondern auf grünen Stimmzetteln, die von einem besonderen Wahlvorstand am Tag nach der Wahl ausgezählt werden. Die unterschiedliche Wahlberechtigung kann theoretisch zu einer geringfügig unterschiedlichen Zusammensetzung der sonst personell identischen parlamentarischen Gremien der Stadtbürgerschaft einerseits und der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) andererseits führen. Praktisch müssten dafür jedoch gewisse Konstellationen erfüllt sein: Auf der Angebotsseite müssten Unionsbürger in den Wahlvorschlägen der Parteien und Wählervereinigungen auf aussichtsreichen Listenplätzen kandidieren und/oder auf der Nachfrageseite das Votum der Unionsbürger sich mandatsrelevant vom Wahlverhalten der deutschen Wahlbevölkerung unterscheiden. Weil in der Stadt Bremen ca. 396.600 deutsche Wahlberechtigte 7.150 wahlberechtigten Unionsbürgern gegenüberstehen, wäre dafür eine hohe Wahlbeteiligung der Unionsbürger sowie eine niedrige Wahlbeteiligung der deutschen Wahlberechtigten nötig.

1999 ereichte die Wahlbeteiligung im Lande Bremen mit nur 60 Prozent einen Minusrekord (Stadt Bremen rund 62 Prozent, Stadt Bremerhaven rund 52 Prozent). Die Beteiligung der Unionsbürger lag bei 17 Prozent. Wie bereits zur Bürgerschaftswahl 1999 hat einzig die SPD auch diesmal einen belgischen Kandidaten auf Platz 43 ihrer Wahlvorschlagsliste zur Bürgerschaft im Wahlbereich Bremen nominiert.

Da Bremerhaven erst am 28. September 2003 die Stadtverordnetenversammlung als kommunale Vertretung wählt, gilt das Wahlrecht für Unionsbürger nur in Bremen zur Stadtbürgerschaft und auch zur politischen Vertretung der Orts- und Stadtteile. Für diese Beirätewahlen ist der Stimmzettel für alle Wahlberechtigten einheitlich gelb.

Weitere Auskünfte erteilt:

Lüder Meier

Telefon: (04 21) 361 – 41 59, E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de

Telefax: (04 21) 361 – 22 78, Internet: www.statistik.bremen.de