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Bürgerschaftswahl 2003: Versand der Wahlbenachrichtigungskarten und Möglichkeiten der Briefwahl

23.04.2003

Das Statistische Landesamt Bremen (Wahlamt) teilt mit:

Am 25. Mai finden im Lande Bremen die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft sowie die Wahlen zu den Beiräten im Gebiet der Stadt Bremen statt. Grundsätzlich ist die Wahl eine Urnenwahl. Wahlberechtigten, denen aus wichtigem Grund der Gang zum Wahllokal nicht möglich ist, stehen mehrere Möglichkeiten der Teilnahme offen.

Ab Dienstag, dem 22. April, kann im Statistischen Landesamt - Wahlamt -, An der Weide 14-16, 28195 Bremen, die persönliche Briefwahl durchgeführt werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr sowie donnerstags bis 18.00 Uhr. Zusätzlich richtet das Wahlamt eine Außenstelle im Ortsamt Vegesack, Weserstr. 75, 28757 Bremen, ein. Diese ist an drei Donnerstagen im Mai von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Am 15. Mai bleibt die Außenstelle allerdings vormittags geschlossen. Dabei ist zu beachten, dass – wegen der unterschiedlichen Stimmzettel der einzelnen Beiratsbereiche - in dieser Außenstelle ausschließlich Wahlberechtigte der Stadtteile Blumenthal, Burglesum und Vegesack wählen können. Ein Personalausweis ist mitzubringen.

Briefwahlanträge können ebenfalls online gestellt werden. Im Internet-Angebot des Statistischen Landesamtes (www.statistik.bremen.de) ist ein entsprechendes Formular zum Herunterladen eingestellt. Wer einen formlosen Antrag per E-Mail einreicht, muss beachten, dass darin folgende Angaben enthalten sind: Vor- und Zuname, Meldeadresse der alleinigen bzw. der Hauptwohnung, Geburtsdatum und – ort sowie ggf. die gewünschte Versandanschrift für die Briefwahlunterlagen. Bei Auslandsaufenthalten sollten die Wählerinnen und Wähler unbedingt die längeren Postlaufzeiten berücksichtigen. Briefwähler haben selbst dafür zu sorgen, dass ihre Unterlagen rechtzeitig bis zur Beendigung der Wahlhandlung am 25. Mai um 18.00 Uhr beim Wahlamt eintreffen. Das Risiko des Postwegs tragen grundsätzlich die Wählerinnen und Wähler.

In der Zeit vom 28. April bis zum 3. Mai werden die gelben Wahlbenachrichtigungskarten an sämtliche Wahlberechtigten versendet. Auf deren Rückseite befindet sich ein Antragsformular für die Briefwahl. Vollständig ausgefüllt kann der Antrag an das Wahlamt geschickt oder gefaxt werden. Für den Postweg ist die ausgefüllte Benachrichtigungskarte in einem ausreichend frankierten Umschlag an die Adresse des Wahlamtes zurückzusenden.

Im Wahlbereich Bremen werden ansässige Bürgerinnen und Bürger aus den Ländern der Europäischen Union ebenfalls per Benachrichtigungskarte auf ihr kommunales Wahlrecht aufmerksam gemacht und von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Im Unterschied zu den sonst blauen Stimmzetteln zur Bürgerschaftswahl wählen Unionsbürger zur Unterscheidung bei der Auszählung auf grünen Stimmzetteln. Für die Beirätewahlen ist der Stimmzettel für alle Wahlberechtigten einheitlich gelb.


Weitere Auskünfte erteilt: Lüder Meier, Telefon: (04 21) 361 – 41 59 E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de , Telefax: (04 21) 361 – 22 78 Internet: www.statistik.bremen.de