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Der Senator für Inneres und Sport

Aufforderung des Stadtamtes Bremen: Rechte an Fundsachen geltend machen!


22.04.2003

Die in der Zeit von Oktober bis November 2002 beim Stadtamt (Fundangelegenheiten) oder auf den Polizeirevieren abgegebenen Fundsachen sollen öffentlich versteigert werden. Dabei handelt es sich unter anderem um Geldbörsen, Schmuck, Fahrräder, Mofas, Brillen, Schirme, Bekleidung, Elektrogeräte und sonstige Kleinartikel. Die Finder oder die Verlierer, denen Rechte an diesen Fundgegenständen zustehen, werden deshalb aufgefordert, sich innerhalb von sechs Wochen an das Fundamt zu wenden. Das Fundamt befindet sich Auf der Kuhlen 1A (Nähe Sielwall).