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Sonstige

Wahlen am 10. Mai 2015: Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigung

Neue Wahllokale in der Stadt Bremen

07.05.2015

Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung ist keine Voraussetzung für die Stimmabgabe am Wahlsonntag. Wahlberechtigte, die bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich aber vor dem Gang zum Wahllokal beim Wahlamt Bremen erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind und in welches Wahllokal sie am kommenden Sonntag gehen können. Zur Wahl ist auf jeden Fall ein gültiger Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten.

Das Wahlamt bietet noch einen weiteren Service an: Auf der Homepage www.wahlen.bremen.de gibt es den sogenannten "Wahllokalfinder", der online die Lage des jeweiligen Wahllokals anzeigt. Wer sich nicht ganz sicher ist, wo sich sein Wahllokal befindet, kann auf dieses Angebot zurückgreifen. In einem Eingabefeld wird die eigene Wohnanschrift eingetippt, in der darunter liegenden Karte wird dann sowohl die Lage des Wahllokals als auch der Weg dorthin eingezeichnet. Wer sich die Karte anschließend ausdruckt, hat einen Auszug aus dem Bremer Stadtplan und kann sich auf den Weg machen.

In vier Ortsteilen werden neue Wahllokale eingerichtet, weil die bisherigen diesmal nicht zur Verfügung standen:

Neue Wahllokale in Bremen

Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt Bremen unter:
Telefon: (0421) 361 88 888
Telefax: (0421) 361 22 78
E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de