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Der Senator für Inneres und Sport

Wasserschutzpolizeiliche Aufgaben auf der Weser neu geregelt

18.03.2003

Bremen bleibt für Außenweser zuständig – Niedersachsen bewacht Unterweser
Innenminister Schünemann und Innensenator Böse unterzeichnen Abkommen


Am heutigen Dienstag (18.3.2003) trafen sich der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann und sein bremischer Amtskollege, Innensenator Dr. Kuno Böse, um das Abkommen zur Neuordnung der wasserschutzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung auf der Weser zu unterzeichnen. „Das heute geschlossene Abkommen schafft einen fairen Interessenausgleich zwischen Niedersachsen und Bremen“, erklärten die beiden Ressortchefs nach ihrem Treffen in Hannover.


„Niedersachsen wird an dem Standort Brake festhalten und dort einen in die Zukunft weisenden Sicherheitsstandard gewährleisten“, sagte Innenminister Schünemann. „Aus bremischer Sicht war dabei eine schwierige Gratwanderung zwischen Einsparungszwang und Präsenzinteressen zu bewältigen“, ergänzte Senator Dr. Böse. „Hierfür ist jetzt ein guter Ausgleich gefunden worden.“


Die Tätigkeit der bremischen Wasserschutzpolizei auf niedersächsischen Abschnitten der Weser – auf der Grundlage des „Abkommens zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung der wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf der Weser“ aus dem Jahre 1952 – soll dieser Übereinkunft zufolge wie folgt neu geregelt werden: Wie bisher soll die Wasserschutzpolizei des Landes Bremen die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Außenweser wahrnehmen, ohne dass dem Land Niedersachsen die Kosten hierfür in Rechnung gestellt werden. Dies gilt für den Bereich von der nördlichen Stadtgrenze Bremerhavens seewärts auf einer Strecke von ca. 47 km (25 Seemeilen). Eingesetzt wird dazu ein Küstenboot.


Dagegen sollen die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Unterweser, die bisher ebenfalls von Bremen für Niedersachsen wahrgenommenen wurden, künftig von Niedersachsen selbst ausgeführt werden. Die Bremer Station der Wasserschutzpolizei in Brake wird aufgelöst, Niedersachsen verlegt eine Wasserschutzpolizeistation nach Brake. Soweit das Küstenboot der Wasserschutzpolizei des Landes Bremen aufgrund von Werftzeiten oder anderen Ausfallzeiten nicht einsatzbereit ist, wird Niedersachsen in Amtshilfe die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Außenweser übernehmen.


Mit der Übereinkunft kommt eine Diskussion zum Abschluss, die vor rund zwei Jahren begonnen hatte. Im Sommer 2000 wurde die Frage aufgeworfen, ob die hergebrachte Struktur der bremischen Wasserschutzpolizei noch zeitgemäß sei. Mit dem Ziel, gebundene Haushaltsmittel frei zu bekommen, müsse darüber nachgedacht werden, ob der bisherige Aufgabenumfang unverändert beibehalten werden solle und ob eine polizeiliche Betreuung der Weser „aus einer Hand“ heute noch als notwendig anzusehen sei.


Im Oktober 2001 legte die Unternehmensberatung Roland Berger den Abschlußbericht ihrer Organisationsuntersuchung „Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung bei der Polizei Bremen“ vor. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wiesen für die Wasserschutzpolizei in die gleiche Richtung: Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, entweder für die Fremdleistungen Bremens auf niedersächsischem Hoheitsgebiet eine Kostenerstattung des Landes Niedersachsen zu vereinbaren oder aber diese Leistungen abzubauen. In den daraufhin aufgenommenen Verhandlungen zwischen beiden Ländern zeigte sich, daß Niedersachsen die zweite Variante bevorzugen würde, und damit die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf dem niedersächsischen Teil der Weser samt Außenweser vollständig selbst übernehmen wolle. Eine solche, sehr weitgehende Lösung wäre allerdings aus bremischer Sicht nur schwer zu akzeptieren gewesen, weil sie der besonderen Bedeutung des Hafenstandortes Bremerhaven keine Rechnung getragen hätte. Mit Rücksicht darauf wurde der heute staatsvertraglich geschlossene Kompromiß im Juli des vergangenen Jahres von Innensenator Dr. Böse und dem damaligen Innenminister des Landes Niedersachsen, Heiner Bartling, vereinbart. Damit bleiben die gewichtigen Interessen des Landes Bremen und vor allem der Seestadt Bremerhaven bei der Wahrung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf der Außenweser gewahrt. Innensenator Böse: „Angesichts eines an Bedeutung wachsenden Hafenstandortes in Bremerhaven ist die wasserschutzpolizeiliche Betreuung durch die Bremer Landespolizei weiterhin notwendig.“

Hinzu komme ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt, so Böse: „Bremens Status als Küstenland bleibt erhalten. Damit ist vor allem die weitere Beteiligung Bremens am neu eingerichteten Havariekommando und an der gemeinsamen Wasserschutzpolizei-Leitstelle der Küstenländer in Cuxhaven gesichert.“


Da zur Umsetzung des Staatsvertrags das Abkommen von 1952 geändert werden muss, bedarf die neue Regelung - zusätzlich zu dem heute unterzeichneten Abkommen – nach der Zustimmung des Senats noch der Ratifizierung durch die Bremische Bürgerschaft, bevor sie in Kraft treten kann