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Der Senator für Inneres und Sport

Wahlhilfe für Blinde auch zur Bürgerschaftswahl

22.01.2003

Senator Dr. Böse bei der heutigen Anfrage in der Bürgerschaft:
Blinde und Sehbehinderte können in Bremen selbständiger wählen

In der heutigen Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) erklärte Innensenator Dr. Kuno Böse: „Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können in Bremen seit der letzten Bundestagswahl mit Hilfe sogenannter Wahlschablonen selbständiger wählen als bisher.“ Anläßlich einer Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema „Wahlhilfe für Blinde“, die Senator Dr. Böse heute (22. Januar) in der Parlamentssitzung beantwortete, wies er zudem darauf hin, dass auch bei der Bürgerschaftswahl am 25. Mai entsprechende Wahlschablonen eingesetzt werden können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür wurden mit der Änderung der Bremischen Landeswahlordnung vom vergangenen Juni geschaffen.


Für blinde Menschen werden bei der Wahl die Stimmzettel im Wahllokal von einem Mitglied des Wahlvorstandes in speziell für jeden Wahlkreis gefertigte Wahlschablonen eingelegt, auf denen die Direktkandidaten des Wahlkreises und die Landeslisten - symbolisiert durch laufende Nummern - fühlbar sind. Für Sehbehinderte wurde ein Bogen nach dem Muster des amtlichen Stimmzettels entworfen, auf dem die Angaben zu Parteien, Listenplätzen und Familiennamen der Bewerber extra groß gedruckt sind. Zusätzlich steht eine Audiokassette zur Verfügung, auf der über die Zuordnung der Nummern zu Bewerbern und Parteien informiert wird.
Die Erstellung und Verteilung der Schablonen und Audiokassetten wird in Bremen vom Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V. organisiert. Zur Bundestagswahl 2002 wurden von dem Verein 550 Wahlschablonen beschafft, wovon 112 auf Anforderung zusammen mit einer Audiokassette ausgegeben wurden. Die Ausgabe beschränkte sich hierbei keinesfalls nur auf Mitglieder des Vereins. Die Kosten für die Herstellung und Verteilung der Schablonen werden vom Bund - bei Bundestagswahlen - oder dem Land Bremen - bei der Bürgerschaftswahl - getragen.


Der tatsächliche Einsatz der Wahlschablonen ist nicht zu quantifizieren, da das Wahlgeheimnis eine Überprüfung der Benutzung während der Briefwahl ausschloss und eine Zählung während der Stimmabgabe im Wahllokal nicht stattfand. Es ist aber bekannt, dass Wahlschablonen auch vor Ort in den Wahllokalen genutzt wurden. Für die Bürgerschaftswahl 2003 ist die gesonderte Erfassung der Benutzung von Wahlschablonen im Wahllokal vorgesehen.


Die Herstellung der Schablonen für die kommende Bürgerschaftswahl kann erst erfolgen, wenn der Inhalt der Stimmzettel mit den zur Wahl zugelassenen Parteien und Wählervereinen feststeht. Das Innenressort wird rechtzeitig vor der Bürgerschaftswahl über die Wahlhilfe für Blinde und Sehbehinderte in den Medien informieren.