Sie sind hier:

Der Senator für Inneres und Sport

Bundestagswahl 2002: Versand der Wahlbenachrichtigungskarten läuft an

23.08.2002

Briefwahl an „langen Donnerstagen“ in Bremen-Nord möglich

Spätestens bis zum 31. August erhalten die 397.500 Wahlberechtigten in der Stadt Bremen eine blaue Wahlbenachrichtigungskarte über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis. Auf der länglichen Postkarte wird hervorgehoben auf den Wahltag am Sonntag, dem 22. September 2002, und die Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr hingewiesen. Anfragen rund um die Wahlhandlung können an die Adresse des Wahlamtes Bremen gerichtet werden.


Besondere Aufmerksamkeit sollte der genauen Anschrift des Wahlraumes für den Urnengang gelten. Sie befindet sich im unteren Bereich der Karte neben der Wahlbezirksnummer. Die Wahlberechtigten sollten bei Erhalt ihrer Wahlbenachrichtigung prüfen, ob sie am Wahltag gegebenenfalls in ein anderes Wahllokal gehen müssen als bei den vorangegangenen Wahlen. Ein weiterer Vermerk gibt an, ob der Zugang zum Wahlraum behindertengerecht gestaltet ist. Wenn dies nicht der Fall ist, empfiehlt sich für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer, einen Wahlschein zu beantragen und ihre Stimme dann in einem anderen Wahlraum des Wahlkreises oder per Briefwahl abzugeben.


Jeder Wahlberechtigte, der auf diese Weise an der Wahl teilnehmen möchte, kann das Antragsformular für einen Wahlschein auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte benutzen. Der ausgefüllte und persönlich unterschriebene Antrag ist dann in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an das Statistische Landesamt Bremen – Wahlamt – zu senden; alternativ kann der Antrag auch gefaxt werden. Darüber hinaus ist es möglich, die Wahlhandlung kostensparend und schnell zu den vorderseitig abgedruckten Öffnungszeiten direkt im Wahlamt zu vollziehen. Am Samstag vor der Wahl ist das Wahlamt Bremen außerdem von 9 bis 13 Uhr und am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wahlberechtigte aus Bremen‑Nord können ab dem 29. August jeweils donnerstags von 9 bis 18 Uhr im Ortsamt Vegesack, Weserstraße 75, Briefwahl beantragen und vor Ort wählen.


Da die Wahlbenachrichtigungen von Amts wegen versendet werden, erhalten auch die Personen eine Wahlbenachrichtigung, die ihr Wahlrecht bereits per Briefwahl ausgeübt haben. Diese Personen sind dann allerdings im Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk versehen, denn jeder Wahlberechtigte kann nur einmal an der Wahl teilnehmen.


Briefwahl an „langen Donnerstagen“ in Bremen-Nord möglich
Vom 29. August an können Wahlberechtigte aus den Stadtteilen Burglesum, Vegesack und Blumenthal in Bremen-Nord an den vier Donnerstagen vor der Bundestagswahl am 22. September im Ortsamt Vegesack in der Weserstraße 75 Briefwahlunterlagen beantragen und im dortigen Sitzungssaal sofort wählen. Der Wahlraum befindet sich im Erdgeschoss und ist auch für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer gut zugänglich. Die „Außenstelle“ des Statistischen Landesamtes Bremen – Wahlamt – ist am 29.08. sowie am 05., 12. und 19.09. jeweils von 9 bis 18 Uhr geöffnet.


Die blauen Wahlbenachrichtigungskarten werden den Wahlberechtigten bis spätestens Samstag, dem 31. August, per Post zugestellt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines einschl. Briefwahlunterlagen. Der ausgefüllte und persönlich unterschriebene Antrag sowie der Personalausweis oder Reisepass sind mitzubringen.


Der Briefwahlantrag kann auch schriftlich gestellt werden, d. h. die unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte muss in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an das Statistische Landesamt Bremen – Wahlamt -, An der Weide 14-16, 28195 Bremen, geschickt werden.


Wer bis Ende August keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend an das Wahlamt Bremen wenden: Telefon: 361 – 8 88 88 oder Telefax: 361 – 22 78.


Weitere Auskünfte erteilt:
Lüder Meier
Telefon: (04 21) 361 – 41 59
E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de
Telefax: (04 21) 361 – 22 78
Internet: www.statistik.bremen.de