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Der Senator für Inneres und Sport

Zur Bundestagswahl: Rund 486.000 Wahlberechtigte im Lande Bremen


16.08.2002



Im Lande Bremen werden zur Wahl des 15. Deutschen Bundestages am 22. September 2002 etwa 486.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sein. Unter diesen sind 22.600 Personen erstmals bei einer Bundestagswahl wahlberechtigt. Das teilte heute der Landeswahlleiter mit.


Die Zahl der Bundestagswahlkreise im Land Bremen ist im Zuge der Verringerung der Abgeordnetenzahl des Deutschen Bundestages von 656 auf 598 (ohne Überhangmandate) und der Bundestagswahlkreise von 328 auf 299 um einen Wahlkreis – von drei auf zwei – reduziert worden, sodass erstmals bei einer Bundestagswahl neben den von Wahlbeteiligung und Stimmverhältnissen abhängigen Listenmandaten nur zwei Direktmandate errungen werden können.


Auch bei der Wahl des 15. Deutschen Bundestages wird „nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl“ gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat auch bei dieser Bundestagswahl – wie seit 1953 – zwei Stimmen. Dabei entscheidet die einfache Mehrheit der Erststimmen (linke Seite des Stimmzettels in Schwarzdruck) darüber, welche Kandidatin oder welcher Kandidat für den jeweiligen Wahlkreis in den Bundestag einzieht. Das Zweitstimmenergebnis (rechte Seite des Stimmzettels in Blaudruck) aller Landeslisten bestimmt über die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag. Die Zahl der Abgeordnetensitze wird dabei auch bei der Wahl am 22. September 2002 nach der sogenannten „Methode der mathematischen Proportion“ (Hare-Niemeyer) ermittelt. Nach dieser Rechenmethode werden anschließend auch die Sitze innerhalb der Parteien auf die Länder verteilt. Dabei kommen – wie seit 1949 üblich – nur jene Parteien zum Zuge, die die 5%-Sperrklausel überwunden bzw. – so die Regelung seit 1957 - drei oder mehr Direktmandate errungen haben. Entfallen mehr Sitze aufgrund des Erststimmenergebnisses auf eine Partei in einem Bundesland, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht, so kommt es zu sog. „Überhangmandaten“.


Die Wahlberechtigten im Land Bremen verteilen sich auf 332 Urnenwahlbezirke im Stadtgebiet Bremen und weitere 85 in Bremerhaven, so dass im Durchschnitt ein Wahlvorstand nach Schließung des Wahllokals um 18 Uhr etwa 1.160 Stimmen per Hand auszuzählen hat, wenn alle Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht vor Ort Gebrauch machen würden.