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Der Senator für Inneres und Sport

Senator Böse: Bedaure, aber respektiere Karlsruher Entscheidung

17.07.2002

Innensenator Dr. Böse: Bedaure aber respektiere Karlsruher Entscheidung zum Lebenspartnerschaftsgesetz


Der Bremer Senator für Inneres, Kultur und Sport, Dr. Kuno Böse, bedauert die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz, mit der das Gericht dieses Gesetz als mit dem Grundgesetz übereinstimmend gewertet hat. Das Urteil ist mit fünf zu drei Stimmen gefasst worden. Dr. Böse: „Leider hat die Mehrheit des Ersten Senats anders entschieden, gleichwohl respektiere ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Das Bundesverfassungsgericht betont zwar, dass die Lebenspartnerschaft keine Ehe, sondern ein eigenes Rechtsinstitut sei, dennoch befürchte ich weiterhin eine Aushöhlung der Institution Ehe und damit untrennbar verbunden, der Familie. Gerade darin liegt nach meiner Auffassung die Gefahr, denn die Familien bilden die Keimzellen unserer Gesellschaft und bedürfen eines besonderen Schutzes. Insbesondere bei der Erziehung und Wertevermittlung leisten die Familien einen herausragenden Beitrag für unser gesellschaftliches Zusammenleben.“


Fest steht, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft nun Bestandteil unserer Rechtsordnung geworden ist. Das Lebenspartnerschaftsgesetz regelt etwa die Einführung eines gesetzlichen Erbrechts für die eingetragenen Lebenspartner sowie die Verpflichtung zu gegenseitigem Unterhalt. Das Bremer Lebenspartnerschaftsgesetz regelt ebenfalls seit August 2001 das Verfahren und die Zuständigkeit der Standesbeamten für die Eintragung der Lebenspartnerschaft. Seit in Kraft treten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1.8.‘01 haben sich im Land Bremen 83 gleichgeschlechtliche Paare „verpartnert“.

Im Standesamt Bremen-Mitte waren es von August bis Dezember 2001 41 Paare (davon 28 männlich und elf mit mind. einem ausländischen Partner) und von Januar bis Juni 2002 27 Paare (15/sechs). Im Standesamt Bremen-Nord waren es in 2001 drei männliche Paare (dav. 1 mit mind. einem ausländischen Partner); in 2002 ein männliches und zwei weibliche Paare. Das Standesamt Bremerhaven registrierte bislang neun Verpartnerungen: vier männliche und ein weibliches Paar in 2001 (dav. 1 mit mind. einem ausländischen Partner); je zwei männliche und zwei weibliche Paare im ersten Halbjahr 2002.


Das heutige Urteil beendet die juristische Auseinandersetzung um das Lebenspartnerschaftsgesetz und klärt eine bisher umstrittene Frage des Verfassungsrechts von grundsätzlicher Bedeutung. Die damit gewonnene Rechtssicherheit liegt auch und gerade im Interesse derjenigen, die von der Möglichkeit, eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft in Form einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft einzugehen, Gebrauch machen wollen oder schon gemacht haben. „Nach meinen heutigen Gesprächen mit Vertretern der Unions-Bundestagsfraktion und meinen Amtskollegen aus den unionsregierten Bundesländern kann ich versichern, dass dieses Gesetz auch nach der Bundestagswahl politisch Bestand haben wird,“ erklärte Senator Dr. Böse heute (Mittwoch, der 17. Juli 2002) in Berlin.

Nach wie vor politisch strittig ist das derzeit noch im Vermittlungsausschuss anhängige Ergänzungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz. Das Ergänzungsgesetz enthält u.a. Regelungen, mit denen die Eingetragene Lebenspartnerschaft in steuerrechtlicher und sozialrechtlicher Hinsicht der Ehe weitgehend gleichgestellt wird. Dieses Gesetz wird sich allerdings im Hinblick auf den Grundsatz der Diskontinuität schon aus Zeitgründen erledigen. „Die Unions-Innenminister und -senatoren der Länder und die christdemokratische Bundestagsfraktion sind heute darin überein gekommen, dass ein solches Gesetz auch in Zukunft nicht zustimmungsfähig ist“, so Dr. Böse. Die darin enthaltenen Regelungen würden die notwendige Unterscheidung zur Ehe und deren verfassungsrechtlichen Rang beseitigen.