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Der Senator für Inneres und Sport

Bremen steht in Sachen Kampfhunde in sehr guten Schuhen da

09.07.2002

Senator Dr. Böse: Anwalt Claus Jäger irrt in seiner rechtlichen Bewertung

Innensenator Dr. Kuno Böse hat heute (9.7.2002) bekräftigt, dass Bremen nach der am 03.07.2002 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur niedersächsischen Kampfhundeverordnung keinerlei Konsequenzen für sein Kampfhundegesetz zu befürchten hat. „Die anderslautenden Behauptungen des Rechtsanwalts und ehemaligen Wirtschaftssenators Claus Jäger offenbaren eine bestürzende Unkenntnis grundlegender rechtlicher Zusammenhänge“, so Böse.

„Für ein vom Parlament beschlossenes Gesetz gelten gänzlich andere Maßstäbe als für eine Verordnung der Verwaltung“, erklärte Böse. „Einfach gesagt: Das Parlament darf mehr als die Verwaltung. Dies entspricht gerade seiner Aufgabe als Vertreter des Volkssouveräns.“ Die Entscheidungen des Parlamentsgesetzgebers unterlägen deshalb auch nur einer sehr viel stärker eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle als Verwaltungsverordnungen. Genau diese Unterscheidung liege auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde. Böse: „Es geht dem Gericht allein darum, daß die Verantwortung für die grundlegende Entscheidung zugunsten einer Rasseliste vom Parlament selbst übernommen und nicht der Verwaltung überlassen wird.“

Das Bundesverwaltungsgericht habe dies wörtlich wie folgt ausgedrückt: ‚Es ist Sache des Landesparlaments, den Eigenarten der Materie entsprechend und unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der betroffenen Bevölkerungskreise die erforderlichen Rechtsgrundlagen für eine Gefahrenvorsorge zu schaffen, d. h. ggf. die Einführung von Rasselisten selbst zu verantworten‘. Böse: „Es ist für jedermann leicht zu erkennen, dass damit die Behauptung Jägers, das Bundesverwaltungsgericht halte Rasselisten grundsätzlich für unzulässig, falsch ist.“ Die Bremische Bürgerschaft habe die vom Gericht geforderte Abwägung durchgeführt und sich im Ergebnis dafür entschieden, dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden den Vorrang gegenüber den Interessen der Hundehalter einzuräumen. Bremen habe die Forderungen des Bundesverwaltungsgerichts sogar übererfüllt: „Das Gericht läßt auch den Weg offen, nur die grundlegende Entscheidung durch Gesetz zu treffen und die Detailregelungen wieder per Verordnung durch die Verwaltung regeln zu lassen“, so Dr. Böse. In Bremen seien dagegen alle Regelungen unmittelbar im Gesetz enthalten. „Deshalb bleibe ich dabei: Bremen nimmt eine bundesweite Vorreiterrolle ein.“

Jäger hatte sich heute in der Presse mit der Aussage zitieren lassen: ‚Bremens Verwaltungsrichter können gar nicht anders, als das Gesetz zu kippen.‘ Weiterhin hatte er behauptet: ‚Ein Gesetz gleichen Inhalts wie die Verordnung aus Hannover hätte Berlin genauso kassiert.‘

Senator Dr. Böse hierzu: „Schon zu Beginn seiner Ausbildung lernt jeder Jurist, daß ein Verwaltungsgericht niemals ein Gesetz des Parlamentes kippen kann. Diese Macht steht allein den Verfassungsgerichten zu.“ Deshalb hätte Berlin ein entsprechendes Gesetz gar nicht kassieren können, sondern allenfalls Karlsruhe.

Als unzulässige Arroganz wies Dr. Böse den Hinweis Jägers zurück, der Innensenator brauche offenbar ‚dringend guten juristischen Rat‘. Böse hierzu: „Vor dem dargestellten Hintergrund wird deutlich, wer den juristischen Rat benötigt. Ich kann auch nicht erkennen, ob Herr Jäger sich als interessierter Anwalt äußert oder als Vertreter seiner Partei.“ Senator Böse weiter: „Ich reagiere auf die Meinung des Anwalts Jäger vor allem, um einer möglichen Verunsicherung der Hundehalter und der Bevölkerung in Bremen entgegenzuwirken.“