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Der Senator für Inneres und Sport

Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit wird fortgesetzt

09.07.2002

Aus der heutigen Sitzung des Senats (9.7.2002):
Innensenator Dr. Böse: „Positive Bilanz im Kampf gegen Schwarzarbeit!“
Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit wird fortgesetzt - Senat billigt drei unbefristete Stellen beim Stadtamt

Bremen setzt im Kampf gegen die Schwarzarbeit auch künftig auf ein konsequentes Einschreiten der Ordnungsbehörden. Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (9.7.2002) die Schaffung von drei unbefristeten Stellen in der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit beim Stadtamt gebilligt. Die Personalkosten sollen aus zusätzlich eingenommenen Bußgeldern finanziert werden. „Damit kann die Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit, die am 1. September 2000 beim Stadtamt ihre Tätigkeit aufgenommen hat, den erfolgreichen Kampf gegen Schwarzarbeit fortsetzen“, freute sich Innensenator Dr. Kuno Böse nach der heutigen Kabinettssitzung.

Seit Gründung der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit wurden insgesamt 384 Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit abschließend bearbeitet bzw. eingeleitet, so die Bilanz bis April 2002. Zum Vergleich: In den Jahren 1998 und 1999 wurden vom Gewerbeaußendienst des Stadtamtes neun bzw. sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Schwarzarbeit registriert und bearbeitet.

„Die Fallzahlen verdeutlichen den erheblichen Bedarf an konzentrierten Ermittlungen im Bereich der Schwarzarbeit,“ so Innensenator Dr. Böse. „Eine sporadische Bekämpfung und Bearbeitung dieser Ordnungswidrigkeiten lediglich im Rahmen der behördlichen Alltagsorganisation widerspräche dem volkswirtschaftlichen Schaden dieses Deliktfeldes und wäre der Öffentlichkeit nicht vermittelbar.“

Die Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit ist ein wichtiger Baustein und gehört zum ressortübergreifenden Konzept gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Die Ermittlungstätigkeit der EG Schwarzarbeit mit ihren derzeit drei Mitarbeitern richtet sich im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts gegen alle Erscheinungsformen der Schwarzarbeit (Verheimlichung/Nichtmitteilung von selbständigen und unselbständigen Tätigkeiten gegenüber Behörden, unerlaubte Werbung/Ausführung für bzw. von selbständigen handwerklichen Tätigkeiten). Mit der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit haben Bürger und zuständige Behörden konkrete Ansprechpartner, die sich darüber hinaus in ihrem Zuständigkeitsbereich gut auskennen und Hinweise entsprechend schnell beurteilen und bewerten können.

Bei ihrer Gründung wurde die EG Schwarzarbeit zunächst auf zwei Jahre bis August 2002 befristet. Der Senat ist stets davon ausgegangen, dass sich die Arbeit der Ermittlungsgruppe mittelfristig über zusätzlich eingenommene Bußgelder refinanzieren lässt. „Nach den Anlaufkosten des Jahres 2000/2001 zeichnet sich für das Jahr 2002 erstmals eine Kostendeckung für die EG Schwarzarbeit ab“, erklärte Senator Dr. Kuno Böse.


Der Innensenator betonte, dass es bei der EG Schwarzarbeit aber nicht in erster Linie um das Erzielen von Bußgeldern ginge. Bußgelder sollen eine generalpräventive Wirkung entfalten und abschreckend wirken. „Die Schattenwirtschaft ist in besonderer Form sozialschädlich. Das kann man gar nicht oft genug betonen“, erklärte Senator Dr. Böse. „Schwarzarbeit unterhöhlt nicht nur die marktwirtschaftliche Ordnung auf dem Arbeitsmarkt, sondern führt auch zu Wettbewerbsverzerrungen, untergräbt das System der Sozialversicherung und schadet dem Staat durch Steuerverluste. Letzten Endes würden damit auch sichere Arbeitsplätze gefährdet.“ Senator Dr. Böse weiter: „Wir lassen nicht zu, dass sich „schwarze Schafe“ auf ungesetzliche Art und Weise zulasten der Allgemeinheit bereichern.“