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Der Senator für Inneres und Sport

Innenminister Bartling und Innensenator Böse unterzeichnen Übereinkunft

04.07.2002

Wasserschutzpolizeiliche Aufgaben auf der Weser werden neu geregelt

Am heutigen Donnerstag (04.07.02) trafen sich der niedersächsische Innenminister Heiner Bartling und sein bremischer Amtskollege Senator Dr. Kuno Böse an Bord des Wasserschutzpolizeibootes „Bremen III“, um eine Übereinkunft zur Neuordnung der wasserschutzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung auf der Weser zu unterzeichnen.


Senator Böse: „Die heute getroffene Übereinkunft schafft einen fairen Interessenausgleich zwischen Niedersachsen und Bremen. Aus bremischer Sicht war dabei eine schwierige Gratwanderung zwischen Einsparungszwang und Präsenzinteressen zu bewältigen. Hierfür ist jetzt ein guter Ausgleich gefunden worden. Kurz gesagt: Vom platten Land bis zur Waterkant – Bremen bleibt ein Küstenland!“


Die Tätigkeit der bremischen Wasserschutzpolizei auf niedersächsischen Abschnitten der Weser – auf der Grundlage des „Abkommens zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung der wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf der Weser“ aus dem Jahre 1952 – soll dieser Übereinkunft zufolge wie folgt neu geregelt werden: Wie bisher soll die Wasserschutzpolizei des Landes Bremen die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Außenweser wahrnehmen, ohne dass dem Land Niedersachsen die Kosten hierfür in Rechnung gestellt werden. Dies gilt für den Bereich von der nördlichen Stadtgrenze Bremerhavens seewärts auf einer Strecke von ca. 47 km (25 Seemeilen). Eingesetzt wird dazu ein Küstenboot.

Dagegen sollen die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Unterweser, die bisher ebenfalls von Bremen für Niedersachsen wahrgenommenen wurden, künftig von Niedersachsen selbst ausgeführt werden. Soweit das Küstenboot der Wasserschutzpolizei des Landes Bremen aufgrund von Werftzeiten oder anderen Ausfallzeiten nicht einsatzbereit ist, soll Niedersachsen in Amtshilfe die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Außenweser übernehmen.


Mit der Übereinkunft kommt eine Diskussion zum Abschluß, die vor rund zwei Jahren begonnen hatte. Im Sommer des Jahres 2000 hatte der Bremer Häfensenator die Frage aufgeworfen, ob die hergebrachte Struktur der bremischen Wasserschutzpolizei noch zeitgemäß sei. Mit dem Ziel, gebundene Haushaltsmittel frei zu bekommen, müsse darüber nachgedacht werden, ob der bisherige Aufgabenumfang unverändert beibehalten werden solle und ob eine polizeiliche Betreuung der Weser „aus einer Hand“ heute noch als notwendig anzusehen sei.


Im Oktober 2001 legte die Unternehmensberatung Roland Berger den Abschlußbericht ihrer Organisationsuntersuchung „Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung bei der Polizei Bremen“ vor. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wiesen für die Wasserschutzpolizei in die gleiche Richtung: Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, entweder für die Fremdleistungen Bremens auf niedersächsischem Hoheitsgebiet eine Kostenerstattung des Landes Niedersachsen zu vereinbaren oder aber diese Leistungen abzubauen.


In den daraufhin aufgenommenen Verhandlungen zwischen beiden Ländern zeigte sich, daß Niedersachsen die zweite Variante bevorzugen, also zur Vermeidung einer Kostenerstattung die wasserpolizeilichen Aufgaben auf dem niedersächsischen Teil der Weser vollständig selbst übernehmen würde. Eine solche, sehr weitgehende Lösung wäre allerdings aus bremischer Sicht nur schwer zu akzeptieren gewesen, weil sie der besonderen Bedeutung des Hafenstandortes Bremerhaven keine Rechnung getragen hätte. Mit Rücksicht darauf wurde der heute vereinbarte Kompromiß gefunden.


Auf der einen Seite könnten jetzt erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden, so Böse. „Bremen als Haushaltsnotlageland durfte es sich nicht länger leisten, kostenlos polizeiliche Leistungen auf fremdem Hoheitsgebiet zu erbringen. Da Niedersachsen zu finanziellen Ausgleichszahlungen nicht bereit war, konnte die finanzielle Entlastung nur durch einen teilweisen Rückzug der Wasserschutzpolizei von niedersächsischem Gebiet erreicht werden.“


Auf der anderen Seite sei es gelungen, die gewichtigen Interessen des Landes Bremen und vor allem der Seestadt Bremerhaven zu wahren. Niedersachsen wäre bereit gewesen, auch die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Außenweser zu übernehmen, indem ein Küstenboot von Wilhelmshaven nach Nordenham verlegt worden wäre. Die Bremer Wasserschutzpolizei hätte nach einer Rückübertragung der Hoheitlichen Aufgaben auf der Außenweser an Niedersachsen dann nur noch in Amtshilfe tätig werden können. Innensenator Böse: „Angesichts eines an Bedeutung wachsenden Hafenstandortes in Bremerhaven ist die wasserschutzpolizeiliche Betreuung durch die Bremer Landespolizei jedoch weiterhin notwendig.“

Hinzu komme ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt, so Böse: „Bremens Status als Küstenland bleibt erhalten. Damit ist vor allem die weitere Beteiligung Bremens am neu eingerichteten Havariekommando und an der gemeinsamen Wasserschutzpolizei-Leitstelle der Küstenländer in Cuxhaven gesichert.“


Da zur Umsetzung der Übereinkunft das Abkommen von 1952 geändert werden muß, bedarf die neue Regelung - zusätzlich zu der heutigen Unterzeichnung durch die zuständigen Minister - noch der Zustimmung durch die Kabinette und die zuständigen parlamentarischen Gremien der beider Länder, bevor sie in Kraft treten kann.