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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator Dr. Kuno Böse: Bremen nimmt bundesweite Vorreiterrolle ein

04.07.2002

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu niedersächsicher Kampfhundeverordnung hat keine Auswirkungen auf Bremen

Die gestern (03.07.02) veröffentlichte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, mit der die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt wurde (BVerwG 6 CN 5.01, 6.01, 7.01, 8.01) hat keine Auswirkungen für Bremen. Darauf wies Innensenator Dr. Kuno Böse hin.

Das Gegenteil sei der Fall, so Böse: „Bremen nimmt nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine bundesweite Vorreiterrolle ein.“ Zentrale Forderung des Bundesverwaltungsgerichts sei es nämlich, die Einschränkung der Hundehaltung aufgrund von Rasselisten durch Parlamentsgesetz und nicht durch bloße Rechtsverordnung der Verwaltung zu treffen. „Während andere Länder sich jetzt genötigt sehen, in hektischen Gesetzgebungsverfahren auf das Urteil zu reagieren, erfüllt Bremen die höchstrichterliche Anforderung bereits. Schon seit vergangenem Herbst verfügt Bremen über ein Kampfhundegesetz.“, so Böse.

Anders als dies zuweilen öffentlich dargestellt werde, habe das Bundesverwaltungsgericht nicht etwa den Weg der Rasseliste als solchen verworfen. Es habe lediglich klargestellt, daß es sich hierbei nicht um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr handele, die durch eine behördliche Gefahrenabwehrverordnung erfolgen könnte, sondern um eine Maßnahme der Gefahrenvorsorge, für die eine grundlegende Entscheidung des Landesparlamentes notwendig ist. Böse: „Der bremische Gesetzgeber hat sich mit seinem Kampfhundegesetz ausdrücklich zur Gefahrenvorsorge bekannt und damit einen auch künftig wirksamen Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden gewährleistet.“