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Der Senator für Inneres und Sport

Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Umbau des Weserstadions zurückgewiesen

07.06.2002

„Die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Umbau des Weserstadions gegen meine Staatsrätin Elisabeth Motschmann und das Sportressort weise ich entschieden zurück“, erklärte heute der Senator für Inneres, Kultur und Sport, Dr. Kuno Böse. „Selbstverständlich wird Frau Motschmann ihre Arbeit als Staatsrätin für Kultur und Sport fortsetzen.“


Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Vorgänge, die sich aus dem anliegenden Brief - der zwischen dem Wirtschafts- und dem Sportressort abgestimmt ist - an den SPD-Fraktionsvorsitzenden Jens Böhrnsen ergeben, kann keine Rede davon sein, dass erst durch die zusätzliche Vertiefung um 30 cm die eigentlichen Sichtprobleme für die Laufbahn entstanden sind.


„Für die Enttäuschung des Leichtathletikverbandes darüber, dass es unter diesen Umständen nationale und internationale Leichtathletik-Großveranstaltungen im Weserstadion nicht geben kann, habe ich großes Verständnis“, fügte Sportsenator Böse hinzu. „Darum werden wir noch vor der Sommerpause Gespräche mit dem Bremer Leichtathletik-Verband und dem Landessportbund aufnehmen. Gemeinsam werden wir überlegen, welche Möglichkeiten der Unterstützung und Förderung es neben der hervorragend hergerichteten und Ende Mai eingeweihten Laufbahn auf Platz 11 und der in Kürze einzuweihenden Laufbahn im Burgwallstadion für die Bremer Leichtathleten geben könnte.“


Anlage:

Schreiben des Senator für Inneres, Kultur und Sport an den Vorsitzenden der sozialdemokratischen Bürgerschaftsfraktion

Anlage zur Presseerklärung v. 7.6.02:

Das Schreiben des Senators für Inneres, Kultur und Sport an den Vorsitzenden der sozialdemokratischen Bürgerschaftsfraktion hat folgenden Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Böhrnsen,
mit Ihrem Brief vom 04. Juni 2002 stellen Sie den Senatoren Hattig und mir eine Reihe von Fragen, die wie folgt beantwortet werden:


Frage 1:
War bei der ursprünglichen Planung bereits eine Sichtbehinderung absehbar?

Antwort:
Ja. Der Vorlage für die Sitzung des Senats am 18.05.1999 lag eine Machbarkeitsstudie der Firma PRO CON bei, aus der deutlich wird, dass es erhebliche Sichtbehinderungen auf den äußeren Laufbahnen geben würde.


Frage 2 und 3:
Wenn ja, warum wurden Senat und Bürgerschaft nicht auf den sich daraus ergebenden Verzicht auf die Laufbahn hingewiesen? Wer trägt dafür die Verantwortung?


Antwort:
Trotz der Hinweise der Machbarkeitsstudie hat der Senat auf die Laufbahn nicht verzichtet.

In der von Frau Senatorin B. Kahrs eingebrachten Vorlage für die Senatssitzung am 18.05.1999 heißt es: „Die Leichtathletiklaufbahn bleibt erhalten. Das Stadion ist somit weiterhin für nationale und internationale Leichtathletikveranstaltungen geeignet.“


Frage 4:
Um wie viel Zentimeter ist die Tieferlegung über die ursprünglich vorgesehenen 180 Zentimeter hinaus erfolgt?



Antwort:
Die Fläche wurde um 2,10 m abgesenkt. Damit wurden die entsprechenden Beschlüsse der zuständigen Gremien eingehalten. In der Vorlage des Senats für die Sitzung vom 19.12.00 heißt es „knapp 2 Meter“, für die Sitzung des Senats vom 22.05.01 heißt es „rund 2 Meter“. Am 11.06.2001 hat eine Sondersitzung der Deputation für Sport den Umbau des Weserstadions entsprechend dieser Vorlagen beschlossen. Den Planungen gemäß Senatsbeschluss vom 22.05.01 haben auch die Wirtschaftsförderungsausschüsse am 14.06.2001 zugestimmt.


Frage 5:
Ist es richtig, dass es durch die weitergehende Tieferlegung zu der erheblichen Einschränkung der Sichtverhältnisse gekommen ist?


Antwort:
Nein, siehe Antwort zu Frage 1. Richtig ist, dass sich die Sichtverhältnisse für die äußeren Laufbahnen geringfügig eingeschränkt haben. Bei der Überprüfung der Sichtlinien mit dem Absenkziel von 1,80 m auf 2,10 m sind gegenüber der Projektstudie keine wesentlichen Veränderungen aufgetreten. Dieser Sachverhalt ist anlässlich des Ortstermins am 04.06.2002 auch von den Vertretern des Bremer Leichtathletik-Verbandes bestätigt worden.


Frage 6 und 7:
Wer hat die über die ursprünglich vorgesehenen 180 cm hinausgehende Tieferlegung veranlasst?

Wer bzw. welche Gremien waren in diese Entscheidung einbezogen?


Antwort:
In einer offiziellen Erklärung vom 18.05.1999 hatte sich Frau Senatorin Bringfriede Kahrs gegenüber dem DFB für Bremen verpflichtet, die Auflagen des Pflichtenheftes für ein WM-taugliches Stadion zu erfüllen. Aus dem zweiten Pflichtenheft der FIFA / DFB vom Juni 2001 waren zusätzliche Auflagen zu erfüllen. Dies waren u. a.


  • Von der Oberkante des Geländers der ersten Zuschauerreihe bis zur Höhe des Spielfeldes war eine Höhendifferenz von mindestens 1,50 Meter herzustellen.
  • Der Abstand von der Tribüne bis zum Spielfeld muss mindestens 6,00 m betragen.

Diese Auflagen erforderten eine Tieferlegung um 2,10 Meter.

Die Qualitätsstandards für Rollstuhlfahrer der WM-Stadien 2006 machten eine Neupositionierung der Rollstuhlfahrerplätze in der Nordgeraden erforderlich. Voraussetzung sind uneingeschränkte Sichtverhältnisse hinter der Bandenwerbung. Um auch hier die Sichtverhältnisse sicherzustellen war die zusätzliche Absenkung erforderlich.

Nach Einarbeitung dieser Grundlagen wurde der Bauantrag am 23.07.01 beim Bauordnungsamt gestellt. Die Baugenehmigung wurde am 15.11.01 erteilt, sie beinhaltete bereits das Absenkziel um 2,10 Meter.

Frage 8:
Wer hatte behördlicherseits die Umbaumaßnahme begleitet und beaufsichtigt?


Antwort:
Bauherr ist die Bremer Sport und Freizeit GmbH, seit dem 25.04.2001 firmierend unter Bremer Weserstadion GmbH (BWS). Die BWS hat einen Projektentwicklervertrag mit der Firma PRO CON abgeschlossen. Die Überprüfung der Verwendung der Mittel wird vom Bremer Bau Management vorgenommen.


Frage 9:
Welche zusätzlichen Kosten sind durch die über ursprünglich vorgesehenen 180 cm hinausgehende Tieferlegung entstanden?


Antwort:
Nach Angaben der Firma PRO CON betragen die Mehrkosten gegenüber der Machbarkeitsstudie 13062,00 Euro. Diese Mehrkosten werden im Rahmen des Gesamtprojektes aufgefangen.


Frage 10:
Welche Kosten sind zu erwarten, wenn eine Rückführung auf 180 cm Absenkung erfolgt?


Antwort:
Nach Berechnungen von PRO CON betrügen die Kosten einer entsprechenden Rückführung knapp 500.000,00 Euro. (u.a. Drainage, Rasenheizung, Pflasterung müssten wieder aufgenommen und in der entsprechenden Höhe neu eingebracht werden.)
Eine solche Rückführung würde bedeuten, dass sich die Sichtverhältnisse wie bereits ausgeführt, nur geringfügig verbessern würden. Die Wettbewerbsfähigkeit des Weserstadions zu anderen Stadien wäre nicht mehr gegeben ist (Gefährdung für die Durchführung von Fußballländerspielen) und die Sichtverhältnisse für Rollstuhlfahrer würden sich erheblich verschlechtern.
Diese Rückführungsmaßnahmen erforderten eine zusätzliche Bauzeit von zur Zeit mindestens sechs Wochen. Das hätte zur Folge, dass der Sportverein Werder die ersten 3 bis 4 Heimspiele der Bundesliga und die erste Runde im UEFA-Pokal nicht im Bremer Weserstadion durchführen könnte.
Die Antworten habe ich mit meinem Kollegen Josef Hattig abgestimmt.“