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Der Senator für Inneres und Sport

Zur Wahlwerbung: Bürger können der Weitergabe ihrer Daten widersprechen

04.02.2002

Nach Mitteilung des Stadtamtes Bremen können Bürgerinnen und Bürger Einsprüche gegen die Auskunftserteilung an Parteien, Wählervereinigungen sowie anderen Trägern von Wahlvorschlägen für Zwecke der Wahlwerbung einlegen. Im Zusammenhang mit der am 22. September 2002 stattfindenden Wahl zum Deutschen Bundestag wird das Stadtamt in einer Amtlichen Bekanntmachung am 9. Februar mitteilen:

Nach dem Gesetz über das Meldewesen darf die Meldebehörde Parteien, Wählervereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlamentswahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Datenempfänger dürfen die Daten der Wahlberechtigten nur für den Zweck der Wahlwerbung verwenden. Sie haben die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen und dies der Meldebehörde schriftlich zu bestätigen.

Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Einsprüche gegen die Auskunftserteilung können schriftlich beim Stadtamt, Zentrale Meldebehörde, Postfach 10 78 49, 28078 Bremen, oder bei jeder Meldestelle/Bürgeramt eingereicht werden.

Wenn Bürger der Auskunftserteilung bereits in der Vergangenheit widersprochen haben, ist ein erneuter Widerspruch nicht erforderlich. Eine bereits eingetragene Übermittlungssperre bleibt bis zum Widerruf bestehen.