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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator Dr. Bernt Schulte: "Besserer Schutz vor 'Kampfhunden'"
Innendeputation hat geänderte Verordnung über Hundehaltung beschlossen

26.05.2000

"Mit der neuen Verordnung sind unsere Bürger besser als bisher vor Übergriffen von gefähr-lichen Hunden geschützt“, erklärt Innensenator Dr. Bernt Schulte. Auf Vorschlag des Senators hat die Innendeputation heute die seit 1992 bestehende Hundeverordnung ergänzt. Hiernach gelten bestimmte Hunderassen von vornherein als gefährlich und dürfen daher nur angeleint und mit Maulkorb geführt werden. Es handelt sich u.a. um Bullterrier, American Pit-Bull-Terrier, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.

Außerdem soll künftig ein Genehmigungsvorbehalt für sog. ‚Kampfhunde‘ gelten. Der Halter muss in einem Antrag seine Zuverlässigkeit nachweisen und begründen, warum er unbedingt einen Hund dieser Rasse benötigt. Die bearbeitende Behörde hierfür ist das Stadtamt. Der Senator für Inneres, Kultur und Sport geht davon aus, dass diese Regelung die Zahl der „Kampfhunde“ in Bremen deutlich reduziert. Wer einen Hund der genannten Rassen heute bereits hält, muss diesen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der geänderten Verordnung beim Stadtamt anzeigen.

Für Hunde, die schon aufgefallen sind, verhängt die Behörde unabhängig von der Rasse Leinenzwang, Maulkorbzwang und untersagt dem Halter ggfs. auch die Haltung. Das gilt auch für andere als die genannten Rassen. Der Halter wird, je nach Schwere des Vorfalls, mit einem Bußgeld bis zu 10.000 DM belegt oder auch strafrechtlich verfolgt.

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport weist darauf hin, dass Anleinzwang für alle Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Einkaufszentren, bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Fußgängerzonen, in Park-, Garten- und Grünanlagen, in der freien Landschaft zwischen 15.3. und 15.7. sowie auf dem Weserdeich im stadtbremischen Überseehafengebiet in Bremerhaven von der Stadtgrenze Bremerhavens bis zur Kaiserschleuse zwischen 1.4. und 30.9. besteht. Anleinzwang besteht außerdem generell für läufige Hündinnen. Ferner dürfen Hunde nicht auf Kinderspielplätze mitgenommen werden. Auf Rasenflächen in öffentlichen Parks, die als Spiel- oder Liegewiese gekennzeichnet sind, sind Hunde nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März erlaubt.

Die Verordnung soll nach Beschluss des Senats und der Stadtbürgerschaft im Juni in Kraft treten.