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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator Dr. Bernt Schulte kündigt Verschärfung der Bremer Verordnung gegen "Kampfhunde" an – Innenministerkonferenz nennt Maßnahmen gegen gefährliche Hunde

05.05.2000

Wir müssen unsere Bürgerinnen und Bürger vor Angriffen durch Kampfhunde schützen. Ich werde deswegen eine rasch umsetzbare Verschärfung der Bremer Verordnung gegen auffällige Hunde vorlegen. Vorgesehen sind Leinen- und Maulkorbzwang für besonders gefährliche Hunderassen. Außerdem werde ich prüfen, ob die Haltung von "Kampfhunden" in Bremen grundsätzlich von einem Genehmigungsverfahren abhängig gemacht werden kann, in dem jeder Halter darlegen muss, warum er unbedingt einen solchen Hund braucht", erklärt Innensenator Dr. Bernt Schulte.

Die Stadt Bremen hat bereits seit 1992 eine Verordnung gegen gefährliche Hunde und war damit eine der ersten Städte mit einer rechtlichen Regelung. Danach kann die Behörde den Haltern auffällig gewordener Hunde Auflagen machen, die von Leinenzwang über Maulkorbzwang bis zum Verbot der Haltung gehen. Diese Verordnung soll nun um die Nennung von Hunderassen erweitert werden, die von vornherein als gefährlich gelten und deshalb nur angeleint und mit Maulkorb gehen dürfen. Geprüft wird auch ein Genehmigungsverfah-ren für die Haltung von "Kampfhunden". Die Kriterien für die Genehmigung sind Sachkunde und Zuverlässigkeit des Halters. In einem Antrag müsste auch dargelegt werden, zu welchem Zweck unbedingt ein solcher Hund benötigt wird. Diese Maßnahme könnte die Zahl dieser Hunde in Bremen deutlich reduzieren.

Die Innenminister haben auf ihrer heutigen Tagung in Düsseldorf den Ländern außerdem empfohlen, die Zucht für individuell gefährliche Hunde und für Zuchtlinien, bei denen die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt worden ist, zu verbieten. Auch Ausbildungen, die eine gesteigerte Aggressivität zum Ziel haben, sollen verboten werden. Für Hunde, bei denen die Gefährlichkeit nicht widerlegt worden ist, sollte der Handel verboten werden. Die Umsetzung dieser Empfehlungen soll in Bremen geprüft werden. Kommunen können für gefährliche Hunderassen auch erhöhte Hundesteuer erheben.