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Der Senator für Inneres und Sport

Bremer Kulturverwaltung als Vorbild für andere Bundesländer

05.09.2000

Staatsrätin Elisabeth Motschmann empfing Kulturstaatssekretär Michael Sieber aus Baden-Württemberg

„Die Bremer Verwaltungsreform im Kulturbereich ist interessant für andere Bundesländer. Das Zusammenspiel von öffentlicher Verwaltung und privatrechtlichem Kulturmanagement kann Vorbild für andere Bundesländer werden“, erklärt Elisabeth Motschmann, Staatsrätin beim Senator für Inneres, Kultur und Sport. Sie empfing Michael Sieber MdL, den Staatssekretär des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst des Landes Baden-Württemberg.

Staatssekretär Michael Sieber informierte sich mit einer kleinen Delegation seines Hauses über die Verwaltungsreform im Kulturbereich in Bremen und insbesondere über die Aufgaben der k.m.b.. In mehreren Gesprächsrunden, die im Haus der Bürgerschaft, im Überseemuseum, bei der k.m.b. und im Haus des Senators für Inneres, Kultur und Sport stattfanden, traf die Delegation mit Kultur- und Finanzpolitikern der Fraktionen, dem Abteilungsleiter der Kulturverwaltung, Verwaltungsexperten, die die Einführung des Neuen Steuerungsmodells entscheidend begleiten, und den Leitern von Kultureinrichtungen zusammen, um über deren Beweggründe und Erfahrungen mit dem in der Verwaltungsreform für den Kulturbereich eingeschlagenen Weg zu sprechen.

Die Gespräche waren von großer Sachlichkeit und Sachkenntnis geprägt. Die verschiedenen Positionen wurden den Gästen so vorgetragen, dass für diese eine klares Bild von den Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Verwaltungsreform im Kulturbereich entstand.

Nach dem etwa 10-stündigen Programm bedankte sich Staatssekretär Michael Sieber abschließend dafür, Zeuge einer modellhaften Umstrukturierung gewesen zu sein. Er habe nun viel zu denken und zu prüfen, was von den Bremer Modellen für Baden–Württemberg anwendbar sei. “Ich habe großen Respekt vor dem, was diese Stadt kulturpolitisch anpackt.“

Auch Staatsrätin Elisabeth Motschmann bewertete die Gespräche positiv, weil „mit großer Offenheit über die Fragen von parlamentarischen Prinzipien, demokratischem Grundverständnis, Selbständigkeit und Eigenverantwortung von Einrichtungen, Stiftungsrecht, Handelsrecht, Haushaltsrecht auf der Grundlage konstruktiven Handelns gesprochen wurde. Das war auch für uns Bremer außerordentlich konstruktiv.“