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Der Senator für Inneres und Sport

Vorwürfe gegen Polizeibeamte werden in rechtsstaatlichen Verfahren geprüft – Bremer Staatsanwaltschaft stellte ein Verfahren ein

22.09.2000

Innensenator Dr. Bernt Schulte: „Übereilte Vorwürfe sind unangemessen“

„Vorwürfe gegen Pflichtverletzungen von Polizeibeamten werden in vorgeschriebenen Verfahren geprüft. Heute hat sich einmal mehr gezeigt, dass übereilte Vorwürfe schaden“, erklärt Innensenator Dr. Bernt Schulte.

In zwei Fällen wurde Polizeibeamten vorgeworfen, mit unangemessenen Handlungen gegen Personen vorgegangen zu sein. Der eine Fall wurde von der Staatsanwaltschaft Bremen eingestellt, weil die Vorwürfen sich als haltlos erwiesen hatten. In dem anderen Fall wird das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes eingestellt, darüber hinaus besteht kein Tatverdacht mehr. Wegen einer Handlung wird ein Strafbefehl beantragt.

Innensenator Dr. Bernt Schulte: „Die Vorwürfe gegen unsere Polizeibeamten haben sich zum Teil als haltlos erwiesen. Im anderen Fall kommt es zu einer konsequenten Verfolgung der Taten. Daran ist erkennbar, dass auf die rechtsstaatlichen Verfahren Verlass ist. Vorverurteilung hingegen dient der Sachaufklärung nicht.“