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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator Dr. Schulte: "Asylbewerber mit falscher Identität sind ausreisepflichtig."

29.09.2000

Bundesverfassungsgericht lehnte Verfassungsbeschwerde ab

"Wer im Asylverfahren falsche Angaben zu Identität und Staatsangehörigkeit macht, muss aus Deutschland wieder ausreisen", erklärt Innensenator Dr. Bernt Schulte. "An diesem Grundsatz ändern auch hektische Aktivitäten von Rechtsanwälten nichts."

In der vergangenen Woche hatten die Rechtsvertreter der Familie E. Verfassungsbeschwerde gegen die angesetzte Abschiebung angekündigt mit der Begründung, die Entscheidung verstoße gegen Grundrechte, insbesondere den Schutz der Familie. Das Oberverwaltungsgericht Bremen, so die Kläger, habe die Grundrechte nicht ausreichend berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Woche entschieden, die Verfassungsbeschwerde der Kläger nicht zur Entscheidung anzunehmen. Damit bleibt die Ausreisepflicht der Personen bestehen.

"Es wird von interessierter Seite immer wieder versucht, die rechtlich klare Ausreisepflicht durch weitere Verfahrensschritte zu verzögern" erläutert Innensenator Dr. Bernt Schulte. Deswegen müssen wir in Deutschland zu einer Verkürzung des Rechtswegs kommen. Immerhin bestätigt auch dieser Fall: Asylbetrüger müssen ausreisen."