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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator und Handwerkskammer kooperieren –
Erste Ergebnisse der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit vorgestellt

19.01.2001

Dr. Bernt Schulte: Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt

„Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern verursacht einen beträchtlichen gesellschaftlichen Schaden“, erklärte Innensenator Dr. Bernt Schulte am Freitag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Handwerkskammer Bremen. Senator und Kammervertreter wollen auf dem Gebiet der Bekämpfung der Schwarzarbeit stärker kooperieren.

Der Bremer Innensenator stellte zugleich eine erste Bilanz der Ermittlungsgruppe (EG) Schwarzarbeit vor, die im September 2000 eingesetzt wurde. „Die bisherigen Ergebnisse können sich sehen lassen“, so Dr. Schulte, der zugleich den Mitarbeitern bei Polizei und Stadtamt für ihre Arbeit dankte. „Die Statistik für die vergangenen drei Monate zeigt, dass es richtig war, diese Ermittlungsgruppe beim Stadtamt einzurichten Wir dürfen und wir werden nicht nachlassen, Schwarzarbeit und Illegale Beschäftigung zu verfolgen.“ Weitere Maßnahmen seien derzeit in Planung.

Seit September hat die EG Schwarzarbeit in 108 Fällen konkret ermittelt; in 43 Fällen konnten Bußgeldbescheide erlassen werden. Die 43 Vorgänge betreffen unterschiedliche Handwerkszweige. In der Reihenfolge der relevanten Häufigkeit sind dies Maler/Lackierer (17 Bußgeldbescheide), Maurer/Betonbauer sowie Fliesen-/Platten-/Mosaikleger (je 7), Wärme-/Kälte-/Schallisolierer (4), sowie Installateur/Heizungsbauer, Dachdecker, Kraftfahrzeugtechniker, Zweiradmechaniker und Parkettleger mit je ein bis zwei Fällen. Die Höhe der durch die Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit zu den 43 Verfahren festgesetzten Bußgelder beläuft sich auf insgesamt 171.426,51 DM.

Die Situation des Handwerks ist davon gekennzeichnet, dass sie einerseits dem gesamtgesellschaftlichen Konjunkturaufschwung hinterherhinkt – Hauptursache: Einbußen im Bau-/Ausbau-, Friseur- und Kfz-Gewerbe, wie für 2000 werden auch für 2001 lediglich 1,5%Umsatzwachstum erwartet – dagegen ist Schwarzarbeit der am stärksten wachsende Wirtschaftszweig, führte Senator Schulte aus. Die Schattenwirtschaft (hierzu zählen nicht nur das Arbeiten ohne Rechnung, sondern auch Tauschhandel, Eigenversorgung und Nachbarschaftshilfe) ist in den letzten 25 Jahren von ca. 5,8 % (1975) des Bruttoinlandproduktes auf ca. 16 % in 2000 (= mehr als DM 640 Milliarden DM) angestiegen. Der Umsatzverlust durch Schwarzarbeit alleine im Handwerk beträgt ca. 100 Milliarden DM. Das entspricht 10 Prozent des Gesamtumsatzes. Gäbe es keine Schwarzarbeit, könnten nach Expertenschätzungen 500.000 Arbeitsplätze allein im Handwerk geschaffen werden.

Innensenator Dr. Schulte: „Diese Daten zeigen deutlich, dass der Staat aus arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Gründen gemeinsam mit den Hauptbetroffenen gegen Schwarzarbeit vorgehen muss. Deshalb kooperieren die Handwerkskammer, die Kreishandwerkerschaft u. der Senator für Inneres, Kultur und Sport in der Verfolgung von Schwarzarbeit.“ Ohne den Fachverstand und das Wissen über die Strukturen des Handwerks ist eine erfolgreiche Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie sachgerechte Festlegung von Bußgeldern (Bußgelder sind u.a. auch abhängig vom eingetretenen Schaden) schwierig.

Handwerkskammer, Innungen und Innensenator sind sich in dem gemeinsamen Ziel einig, verstärkt illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit zu bekämpfen.

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport verfolgt bei der Bekämpfung dieser Delikte eine Zwei-Säulen-Strategie, denn die Zuständigkeit für Verfolgung und Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit liegt bei unterschiedlichen Behörden. Ziel ist eine enge Kooperation aller zur Vermeidung von Parallelermittlungen und zur Erzielung von Synergieeffekten.

Erste Säule: Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit beim Stadtamt: Diese richtet sich im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts gegen alle Erscheinungsformen der Schwarzarbeit. Vorteil im Verhältnis zum Strafverfahren: zeitlich kurzer Abschluss der Bußgeldverfahren, Strafe steht noch in einem zeitlichen Zusammenhang zur Tat.

Zweite Säule: geplante Gemeinsame Ermittlungsgruppe Arbeit (GEA): Im ersten Schritt mit Kriminalpolizei, Sozialbehörde, Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Senator für Bau und Umwelt und Senator für Wirtschaft und Häfen. Bundesbehörden (Arbeitsamt, Hauptzollamt) sind zur Beteiligung eingeladen. Der Schwerpunkt der Ermittlungstätigkeit liegt in der Verfolgung von Straftaten. Die GEA plant, koordiniert und führt gemeinsame Einsätze durch und ist grundsätzlich für die Ermittlungs- und Sachbearbeitungstätigkeit bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft zuständig.