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Der Senator für Inneres und Sport

Senat beschließt Novelle des Polizeigesetzes
Innensenator Dr. Schulte: „Kriminalitätsbekämpfung durch modernes Polizeirecht“

23.01.2001

„Mit dem neuen Polizeigesetz schaffen wir noch mehr Sicherheit für die Menschen in Bremen und Bremerhaven“, erklärte Innensenator Dr. Bernt Schulte am Dienstag nach der Sitzung des Senats. „Die Gesetzesnovelle, die heute von der Landesregierung verabschiedet worden ist, soll der Polizei klare rechtliche Grundlagen zur Kriminalitätsbekämpfung und zur Gefahrenabwehr bieten. Damit bieten wir Sicherheit sowohl für den Bürger als auch für die Polizeibeamten.“

Innensenator Dr. Schulte verwies darauf, dass das bisherige Bremische Polizeigesetz aus dem Jahr 1983 stamme und nun erstmals seit 17 Jahren umfangreich überarbeitet worden sei: „Das novellierte Polizeigesetz bietet eine umfassende rechtliche Regelung für die moderne Polizeiarbeit und wird den Anforderungen des Datenschutzes gerecht.“ Es war erforderlich, das Bremische Polizeigesetz unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu novellieren und es dem Stand der anderen Polizeigesetze anzugleichen. Ferner war es erforderlich, das Polizeigesetz aufgrund von Erfahrungen der Praxis zu überarbeiten und fortzuentwickeln.

Die wichtigsten Neuerungen des Entwurfs im Überblick

  • Datenschutz: die Erhebung personenbezogener Daten wird hinsichtlich des Umfangs und der Voraussetzungen im einzelnen festgelegt. Die Speicherung und weitere Verarbeitung, insbesondere auch die Übermittlung und die Löschung von personenbezogenen Daten werden bereichsspezifisch geregelt. Durch zusätzliche „verfahrenssichernde Maßnahmen“ bleiben die Rechte der Betroffenen gewahrt sowie Kontrolle und Transparenz der Datenerhebung gewährleistet.
  • Videoüberwachung: Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Orte, an denen vermehrt Straftaten begangen werden, wird mittels Bildübertragung und –aufzeichnung zugelassen. Von dieser Möglichkeit soll zunächst im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Modellversuchs Gebrauch gemacht werden. Nach dessen Auswertung soll über eine Fortführung entschieden werden.
  • Platzverweis: Die Platzverweisung wird neu geregelt und um ein Aufenthalts- und Durchquerungsverbot ergänzt. Zur Durchsetzung einer Platzverweisung wird die Gewahrsamnahme zugelassen, wenn die Person die Gefahr verursacht.

Eine ergänzende Regelung über ein polizeiliches Wegweisungsrecht in Fällen häuslicher Gewalt („schlagende Ehepartner“) soll mit einem späteren Gesetzentwurf erfolgen, sobald das Gesetzgebungsverfahren des Bundes zu einem Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen abgeschlossen ist und Vorschläge der Innenministerkonferenz zu einheitlichen polizeirechtlichen Regelungen der Länder vorliegen.

Die heute verabschiedete Novelle enthält keine explizite Regelung hinsichtlich des Finalen Rettungsschusses. Senator Dr. Schulte zeigte sich allerdings zuversichtlich, dass diese Lücke noch geschlossen werden kann: „Wir wollen im Laufe des Gesetzgebungsprozesses eine Regelung finden, die den Schusswaffengebrauch von Polizeibeamten mit vermutlich tödlicher Wirkung auf eine verfassungsrechtlich einwandfreie Grundlage stellt. Die Beamten brauchen unser Vertrauen und Rückhalt der Politik und nicht unser Misstrauen.“

Nach dem heutigen Votum des Senats wird die Gesetzesnovelle an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet, bei der das weitere Gesetzgebungsverfahren liegt.