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Der Senator für Inneres und Sport

Aus der heutigen Sitzung des Senats (24.4.2001): Senat legt Konzept zur Verbesserung der Situation der Opfer von Frauenhandel und Zwangsprostitution vor

24.04.2001

Innensenator Schulte: „Gewinne abschöpfen – Opfer schützen“

"Menschen- und Frauenhandel sind an Skrupellosigkeit kaum zu überbieten. Daher werden wir dieses im Verborgenen wirkende Kriminalitätsphänomen an das Tageslicht zerren und mit aller Konsequenz bekämpfen", kündigte Dr. Bernt Schulte nach der Kabinettssitzung in Bremen an. Der Senat hat heute den Bericht "Konzeption zur Verbesserung der Situation der Opfer von Frauenhandel und Zwangsprostitution" beschlossen und an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) weitergeleitet.

Die mit dem Menschen- und Frauenhandel zusammenhängende Prostitution hat sich in Bremen in den letzten Jahren immer mehr in so genannte "Modelwohnungen" verlagert, berichtete Senator Dr. Schulte: "Diesen Sumpf werden wir in einer konzertierten Aktion aller beteiligten Senatsressorts angreifen." Neben der Strafverfolgung der Täter durch Polizei- und Justizbehörden gehöre dazu auch die Vermögensbeschlagnahme und die Gewinnabschöpfung. Dr. Schulte: "Damit treffen wir den Lebensnerv des Frauenhandels."

Zugleich kündigte der Innensenator für die betroffenen Frauen ein differenziertes Schutz- und Hilfsprogramm an, das in Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen von der Polizei und der Frauen- und Sozialsenatorin getragen wird.: "Die Opfer brauchen unsere Hilfe, wir werden sie ihnen geben. Menschenhandelsopfer werden zum Teil durch Vergewaltigungen gefügig gemacht. Auch dies dulden wir im Land Bremen nicht."

Weltweit werden jedes Jahr Tausende von Frauen Opfer des Menschenhandels. Von skrupellosen Kriminellen im Herkunftsland vielfach mit falschen Versprechungen angelockt und nach ihrer Ankunft in Deutschland unter Androhung und Anwendung von Gewalt an ihre neue, menschenunwürdige Tätigkeit herangeführt, werden sie insbesondere in dem für die Menschenhändler lukrativen Bereich der Prostitution, aber auch als billige Arbeits- und Servicekräfte ausgebeutet. Dabei machen die der organisierten Kriminalität zuzurechnenden und international agierenden Täter sich bei der Anwerbung die schlechten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in den Herkunftsländern zunutze und drängen die oft mittellosen und später nicht selten als Touristinnen nach Deutschland eingereisten Ausländerinnen in die Illegalität.

Die skrupellose, kriminelle "Vermarktung" der "Ware Frau" im Rahmen des Menschenhandels und der damit verbundenen Zwangsprostitution beschränkt sich nicht nur auf Bordelle und bordellähnliche Betriebe, sondern findet inzwischen, insbesondere in der Anonymität der Großstädte der Bundesrepublik Deutschland, in einer Vielzahl sogenannter "Modelwohnungen" statt. Diese Entwicklung ist in Bremen ebenfalls festzustellen.

Senator Dr. Schulte: "Die polizeilichen Maßnahmen des Landeskriminalamtes zur Bekämpfung des Frauenhandels und der Zwangsprostitution konzentrieren sich auf die ca. 250 in Bremen existierenden "Modelwohnungen", ohne dass die klassischen Nachtbars, Bordelle und bordellähnlichen Betriebe vernachlässigt werden." Aufgrund der Entwicklung dieses Kriminalitätsbereiches werden die "Modelwohnungen" von dem Fachkommissariat der Kriminalpolizei intensiver als bisher überprüft. Dabei hat sich in der Vergangenheit eine enge anlassbezogene Kooperation zwischen den Behörden und Institutionen, die durch die polizeilichen Aktivitäten direkt oder indirekt betroffen sind, gebildet und zu einem sachgerechten Informationsaustausch geführt.

Ausländer, die wegen Menschenhandels verurteilt worden sind, werden von den Ausländerbehörden (gem. §§ 45 ff Ausländergesetz) konsequent ausgewiesen. Nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe werden sie abgeschoben, wenn die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist. Zur Sicherung des generalpräventiven Aspektes der Freiheitsstrafe wird berücksichtigt, dass ein nicht unerheblicher Teil der Haft vor der Abschiebung verbüßt wird. In diesem Zusammenhang werden auch die Möglichkeiten der Haftverbüßung im Herkunftsland des Verurteilten einbezogen.

Menschenhändler sind am empfindlichsten und wirkungsvollsten über die schnelle Abschöpfung/Beschlagnahme ihres durch Straftaten erwirtschafteten kriminellen Gewinns zu treffen. Bei der Kriminalpolizei in Bremen und Bremerhaven werden verfahrensunabhängige und verfahrensintegrierte Finanzermittlungen in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Für eine Intensivierung der Vermögensabschöpfung wurden Kriminalbeamte in Speziallehrgängen geschult. Der Ausbau des Kontingents an speziell ausgebildeten Finanzermittlern ist ab April 2001 geplant.

Laut Gesetz hat der "Arbeitgeber" die Kosten der Abschiebung zu tragen, wenn er Ausländerinnen beschäftigt hat, denen die Ausübung der Erwerbstätigkeit nicht erlaubt ist. Die im Rahmen der Vernehmungen der Opfer im Zusammenhang mit Menschenhandel belasteten tatverdächtigen Personen treten jedoch in vielen Fällen lediglich als "Vermieter" sogenannter "Modelwohnungen" auf, die bordellähnlich ausgestaltet sind und an scheinbare "Prostitutionstouristinnen" vermietet werden. Ob diese als Vermieter fungierenden Personen durch Schaffung entsprechender rechtlicher Regelungen zur Tragung der Kosten der Abschiebung von Ausländerinnen, die der Prostitution nachgegangen sind, herangezogen werden können, wird geprüft. "Unter Umständen ist hier eine Gesetzesänderung nötig", so der Innensenator.

In der Vergangenheit hat das Fachkommissariat der Kriminalpolizei die Betreuung der Opfer des Menschenhandels und der Zwangsprostitution übernommen. Polizeiliche Ermittlungsbeamte wurden mit sozialen Betreuungsmaßnahmen gebunden, während der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in den Ermittlungen zur Überführung der Straftäter liegen sollte.

Senator Dr. Schulte verwies in diesem Zusammenhang auch auf das "Zeugenschutzprogramm" der Polizei, in dessen Vordergrund der Schutz der gefährdeten Person sowie die Sicherung der Strafverfolgung und des Strafverfahrens stehen. Für die Wahrnehmung und Koordination der Zeugenschutzmaßnahmen – die durch bundeseinheitliche Richtlinien definiert sind - ist für das Land Bremen das Landeskriminalamt zuständig. In Anlehnung an die Richtlinien werden von den Kriminalbeamten und -beamtinnen des Fachkommissariates grundsätzlich Gefährdungsanalysen für Opfer von Menschenhandel unter Einbeziehung der Betroffenen erstellt. Dabei orientieren sich die Analysen an dem jeweiligen Einzelfall. Liegen Anhaltspunkte für eine Gefährdung vor, werden die betroffenen Frauen in das polizeiliche Zeugenschutzprogramm aufgenommen.

Für Opfer von Menschenhandel, die nicht in das offizielle Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, wird eine psychosoziale Betreuung in Kooperation mit dem Amt für Soziale Dienste sicher gestellt.

"Potentielle Opfer müssen bereits in ihren Heimatländern über die Gefahren des Menschenhandels in Westeuropa aufgeklärt werden. Dazu sind Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Regierungen der Herkunftsländer der Menschenhandelsopfer erforderlich", forderte der Bremer Innensenator abschließend. Der Senat wird sich an gemeinsamen Initiativen beteiligen. Regional werden vom Fachkommissariat K 32 bereits heute Präventionsvorträge vor möglichen Opfergruppen von Menschenhandel, z.B. in Veranstaltungen von Aupair-Organisationen, gehalten.

Es werden Handzettel mit Informationen für die betroffenen Frauen über vorhandene Hilfsangebote in der STD-Beratungsstelle beim Gesundheitsamt (Beratung bei sexuell übertragbaren Erkrankungen) entworfen, um sie auf dem Flughafen, dem Bahnhof, in Arztpraxen zu verteilen und auszulegen. In Zusammenarbeit mit Einrichtungen wie Nitribitt e.V. werden allgemeine Flugblätter oder Artikel mit dem Ziel erstellt, die "Nutznießer" (Freier, Männer, die sich z.B. über Internet Partnerinnen, Ehefrauen oder Aupair-Mädchen suchen, um sie sexuell auszubeuten, oder vermeintliche Künstleragenturen) gesellschaftlich zu ächten.