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Der Senator für Inneres und Sport

Eröffnung des elektronischen Grundbuchs bei den Amtsgerichten im Lande Bremen

08.05.2001

Justizsenator und Bürgermeister Dr. Henning Scherf hat heute im Grundbuchamt Bremen vor Notaren, Banken-Vertretern und Politikern sowie Vertretern der Medien das papierlose elektronische Grundbuch eröffnet. Für die Anwesenden bestand dabei die Gelegenheit, sich an Ort und Stelle über Teilnahmemöglichkeiten am automatisierten Abrufverfahren zu informieren und beraten zu lassen.


Mit der Einführung des elektronischen Grundbuches bei den bremischen Amtsgerichten (Bremen, Bremen-Blumenthal und Bremerhaven) ist das Grundbuchwesen grundlegend reformiert worden. Die manuelle Übertragung der Eintragungstexte per Schreibmaschine in das Grundbuch wird dadurch überflüssig. Die Entwürfe werden nicht mehr schriftlich vorformuliert, sondern unmittelbar in das elektronisch geführte Grundbuch eingegeben. Das elektronische Grundbuch ermöglicht allen, die das Grundbuch zur Erfüllung ihrer Aufgaben häufig einsehen müssen, wie z.B. Notare, Kreditinstitute, öffentliche bestellte Vermessungsingenieure, Katasterverwaltung etc., sich zu Einsichtszwecken im Wege des automatisierten Abrufverfahrens unmittelbar an das elektronische Grundbuch anzuschließen.


Die Umstellung der 222.503 einzelnen Grundbücher der drei Amtsgerichte Bremen, Blumenthal und Bremerhaven begann mit der ersten Eintragung am 9. Juni 1999. Pro Arbeitstag wurden von den damit betrauten Mitarbeitern rund 500 Grundbücher durch „Einscannen“ in das elektronische Grundbuch umgestellt.


Die Grundbuchämter des Landes Bremen haben mit der Einführung des papierlosen elektronischen Grundbuchs einen Sprung in die moderne Informationswelt geschafft. Notare, Banken, Bausparkassen und andere externe Nutzer der Grundstückswirtschaft


haben nunmehr Gelegenheit, von ihrem Büro aus das Grundbuch einzusehen und die erforderlichen Daten auszudrucken. Die Recherche vom PC am eigenen Arbeitsplatz ersetzt die bislang umständlichen und zeitaufwendigen Einsichten in den Grundbuchämtern und entlastet so Nutzer und Gerichte. Das elektronische Eintragungsverfahren vereinfacht die Bearbeitungswege für alle Beteiligten.


Mit diesem Projekt hat die Justiz in Bremen eine großen Schritt in die Zukunft getan. Dies wird auch den Standort Bremen voranbringen. Nach Hamburg ist Bremen das zweite Bundesland, das alle Grundbücher auf das elektronische Verfahren umgestellt hat.


Und: Bremen ist das erste Bundesland, das eine zentralistische Lösung gewählt hat, d.h., alle Grundbuchämter des Landes arbeiten an einem Server und wird damit künftig bei den anstehenden Grundstückvermarktungsvorgängen schneller und leistungsfähiger sein.


Die Einführung des elektronischen Grundbuches hat viel Geld gekostet (5,7 Mio. DM), das war ein gewaltiger Kraftakt für das Bundesland. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gehört es dennoch zu den sich selbst tragenden Finanzobjekten, da Personal in erheblichem Umfang eingespart werden wird. Die Federführung des Projektes lag beim Landeseigenbetrieb Justizdienstleistungen Bremen (JUDIT Bremen), die das Projekt unter der kompetenten praktischen Begleitung durch das Amtsgericht Bremen umgesetzt hat.


Henning Scherf: „Auch für die weitere Modernisierung der Justiz haben wir uns viel vorgenommen:

Im nächsten Jahr wird als bundesweite Neuheit das automatisierte Mahnverfahren mit einem Online-Verfahren eingeführt. Im Handelsregister wollen wir ein Versuchsprojekt starten, mit dem Anwälten auf elektronischem Wege Einblick in das Register geboten wird. Die Justiz wird damit als Dienstleister für Bürger und Wirtschaft einen entscheidenden Schwerpunkt auf den Aspekt der Kunden- und Servicefreundlichkeit legen.“