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Gemeinsame Presseerklärung

Neue Handlungsmöglichkeiten zur Stärkung der Ortsteile

23.06.2006

Deputation bringt neues Gesetz für Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (BID) auf den Weg

Die Deputationen für Bau und Verkehr sowie Wirtschaft und Häfen haben heute (23.6.2006) in einer gemeinsamen Sitzung das Bremische Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren beschlossen und zur weiteren abschließenden Beratung an Senat und Bürgerschaft weitergeleitet. Mit dem Gesetz sollen Eigeninitiative von Standortgemeinschaften in Stadtquartieren erleichtert und eine verlässliche Grundlage für finanzielles Engagement von Eigentümern und Geschäftsleuten geschaffen werden.


Örtliche Initiativen in den Stadtquartieren sollen künftig in die Lage versetzt werden, gemeinsam für zweckmäßig erachtete Aktivitäten zur Standortverbesserung auf den Weg zu bringen und eigenverantwortlich umzusetzen. Das können z.B. Maßnahmen zur Verbesserung des Standortumfeldes, Aktivitäten zum Standortmarketing, Veranstaltungen und Straßenfeste, bauliche Maßnahmen zur Aufwertung des Standortes oder vieles andere mehr sein.


Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Ronald-Mike Neumeyer wertete den Beschluss als Meilenstein, um Eigeninitiative für Stadtquartiere zu stärken: „Schon bislang gab es gerade von Seiten des Handels viel Engagement für die jeweiligen Standorte. Das auf den Weg gebrachte Gesetz ist ein Angebot für interessierte örtliche Initiativen, ihr Quartier in Eigenregie zu verbessern. Es ist nicht beabsichtigt, dass sich die öffentliche Hand aus der Quartiersentwicklung zurückzieht. Standortgemeinschaften sind ein zusätzliches Angebot. Ich erwarte mir neben dem öffentlichen Engagement hier neue Impulse für lebendige Stadtteile.“


Wirtschaftssenator Jörg Kastendiek hob hervor, dass das vorgesehene Gesetz einen verlässlichen Rahmen schaffe, um privates Engagement und Einzelhandelsinteressen miteinander zu verbinden. „In vielen Stadtteilen Bremens und Bremerhavens warten engagierte Einzelhändler bereits darauf, mit diesem zusätzlichen Instrument ihre Standorte noch attraktiver gestalten zu können. Dieses neue Gesetz bietet eine hervorragende Chance, privates Engagement und öffentliches Interesse verlässlich zu verbinden.“ Zugleich begrüßte es Kastendiek, dass sich die Handelskammer intensiv an der Erarbeitung des Gesetzes beteiligt habe und zudem eine besondere Rolle bei der Unterstützung und Aufsicht der künftigen Standortinitiativen übernehme.


Standortgemeinschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse von Eigentümern und Gewerbetreibenden auf Zeit. Die Beteiligten einigen sich auf ein Gebiet (Innovationsbereich), in dem sie eigenverantwortlich und gemeinschaftlich beschlossene Maßnahmen professionell umsetzen. Die Kosten werden durch Umlage von allen Eigentümern für den Zeitraum gemeinsam getragen. Danach lösen sich die Standortgemeinschaften automatisch auf, ohne weitere Finanzierungsverpflichtung. Vorbild sind die BIDs – die in Amerika entstandenen Business Improvement Districts.


Örtliche Initiativen können bei der Stadt einen förmlichen Antrag auf Einrichtung eines Innovationsbereichs stellen, wenn sie mindestens 15 % der Eigentümer hinter sich haben. Die Stadt führt mit dem Maßnahmen- und Finanzierungsplan der Initiative eine Beteiligung der betroffenen Eigentümer durch. Wenn weniger als ein Drittel der Eigentümer widerspricht, kann das Gebiet förmlich zur Standortgemeinschaft erklärt werden. Für einen begrenzten Zeitraum wird von allen Eigentümern eine Abgabe erhoben. Diese steht – bis auf eine Verwaltungspauschale – den Innovationsbereichen zur Finanzierung ihrer Aufgaben zu.