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Gemeinsame Presseerklärung

Senat bringt Unterstützungsmaßnahmen für Zulieferer der Lloyd-Werft auf den Weg: Fördermöglichkeiten zu Gunsten von Zulieferern

17.02.2004

Aus der heutigen Senatssitzung:

Der Senat hat sich in seiner heutigen Sitzung (17. Februar 2004) mit Möglichkeiten befasst, Zulieferunternehmen der in Insolvenz befindlichen Bremerhavener Lloyd-Werft zu unterstützen und beschlossen, Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 10 Mio. Euro zweckgebunden für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen bereitzustellen. Zulieferunternehmen in Bremen und Bremerhaven, die ihrerseits in Folge des Insolvenzverfahrens der Lloyd-Werft in Schwierigkeiten geraten, können aus diesem Fonds auf Antrag Liquiditätshilfen in Form von rückzahlbaren Darlehen oder Bürgschaften erhalten. Neben der bereits in Aussicht gestellten Unterstützung der Lloyd-Werft sollen damit die für – auch für ein Fortführungskonzept der Werft dringend benötigten - Zulieferer und Sub-Unternehmen Zukunftsperspektiven eröffnet und Arbeitsplätze in der Region erhalten werden. Mit der Bearbeitung der Anträge soll die Bremer Aufbau-Bank GmbH beauftragt werden. Parallel dazu haben die beteiligten Senatsressorts und die Bremer Investitions-Gesellschaft mbH in enger Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und der Geschäftsführung der Lloyd-Werft die Gespräche zur Weiterführung des Unternehmens fortgesetzt.

Im einzelnen gelten für die Unterstützung der Zulieferunternehmen u.a. folgende Kriterien:

  1. Sofern Zulieferer die Kriterien eines "Unternehmens in Schwierigkeiten" erfüllen (zum Beispiel die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), kommt für sie die Gewährung von Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen des Landes in Betracht. Rettungsbeihilfen können gewährt werden als Darlehen bzw. Bürgschaften zum Marktzinssatz und einem Verbürgungsgrad von bis zu 80 Prozent.
  2. Sofern das Kriterium eines "Unternehmens in Schwierigkeiten" nicht gegeben ist, kommen zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten die Übernahme von Landesbürgschaften sowie die Gewährung von Konsortialdarlehen in Frage.

Um schnell reagieren zu können, hat der Senat ein vereinfachtes Verfahren beschlossen und einen Bewilligungsausschuss mit Vertretern der beteiligten Senatsressorts, der Bremer Investitionsgesellschaft (BIG) sowie der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS) eingesetzt.