17.02.2004
Aus der heutigen Senatssitzung:
Der Senat hat sich in seiner heutigen Sitzung (17. Februar 2004) mit Möglichkeiten befasst, Zulieferunternehmen der in Insolvenz befindlichen Bremerhavener Lloyd-Werft zu unterstützen und beschlossen, Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 10 Mio. Euro zweckgebunden für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen bereitzustellen. Zulieferunternehmen in Bremen und Bremerhaven, die ihrerseits in Folge des Insolvenzverfahrens der Lloyd-Werft in Schwierigkeiten geraten, können aus diesem Fonds auf Antrag Liquiditätshilfen in Form von rückzahlbaren Darlehen oder Bürgschaften erhalten. Neben der bereits in Aussicht gestellten Unterstützung der Lloyd-Werft sollen damit die für – auch für ein Fortführungskonzept der Werft dringend benötigten - Zulieferer und Sub-Unternehmen Zukunftsperspektiven eröffnet und Arbeitsplätze in der Region erhalten werden. Mit der Bearbeitung der Anträge soll die Bremer Aufbau-Bank GmbH beauftragt werden. Parallel dazu haben die beteiligten Senatsressorts und die Bremer Investitions-Gesellschaft mbH in enger Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und der Geschäftsführung der Lloyd-Werft die Gespräche zur Weiterführung des Unternehmens fortgesetzt.
Im einzelnen gelten für die Unterstützung der Zulieferunternehmen u.a. folgende Kriterien:
Um schnell reagieren zu können, hat der Senat ein vereinfachtes Verfahren beschlossen und einen Bewilligungsausschuss mit Vertretern der beteiligten Senatsressorts, der Bremer Investitionsgesellschaft (BIG) sowie der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS) eingesetzt.