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Gemeinsame Presseerklärung

Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr in den Häfen vereinbart Fachleute trafen sich in Bremen

16.01.2004

Gemeinsame Pressemitteilung des Senators für Wirtschaft und Häfen und dem Senator für Inneres:

In der vergangenen Woche trafen sich auf Einladung des Senators für Wirtschaft und Häfen die leitenden Mitarbeiter der für die Gefahrenabwehr in der Seeschifffahrt zuständigen Behörden der Häfen Antwerpen, Bremen/Bremerhaven, Hamburg, Rotterdam und Zeebrügge in Bremen, um sich gegenseitig über den jeweiligen Stand der Arbeiten in den Häfen zu informieren und Erfahrungen auszutauschen.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass eine enge Zusammenarbeit auf diesem Gebiet notwendig ist, um eine möglichst einheitliche Vorgehensweise bei der Umsetzung der Anforderungen zu gewährleisten und eine Wettbewerbsverzerrung durch unterschiedliche Sicherheitsstandards zu vermeiden. Daher wurde vereinbart, dass die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet durch regelmäßige Treffen und gegebenenfalls durch den Einsatz von gemeinsamen Arbeitsgruppen intensiviert werden soll.
Die terroristischen Anschläge in der jüngsten Vergangenheit, insbesondere aber der vom 11. September 2001 auf das World Trade Center in New York, haben dazu geführt, dass weltweit Anstrengungen unternommen werden, sich gegen solche Anschläge zu schützen. Dieses gilt auch für die Seeschiffahrt.
Am 1. Juli dieses Jahres werden die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO im Dezember 2002 verabschiedeten neuen Bestimmungen zur Gefahrenabwehr in der Seeschifffahrt in Kraft treten.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen unter anderem alle in der internationalen Fahrt eingesetzten Seeschiffe über 500 BRT und Hafenanlagen, die solche Schiffe abfertigen, durch die dafür zuständigen Behörde (Designated Authority DA) einer Risiko- und Anfälligkeitsbewertung unterzogen werden. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden in Maßnahmen zur Sicherung dieser Objekte bis zum 1.7.2004 umgesetzt. Ziel ist die Minimierung der Gefahr eines terroristischen Anschlags im maritimen Bereich.
Für die bremischen Häfen wird die Aufgabe der “DA – Maritime Security” vom Senator für Wirtschaft und Häfen in enger Zusammenarbeit mit dem Senator für Inneres wahrgenommen. Die DA setzt sich aus entsprechend geschulten Mitarbeitern der beiden Ressorts sowie der Hafenbehörde und der Polizei zusammen.