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Gemeinsame Presseerklärung

Wichtige Rechte der Beschäftigten bleiben gesichert

01.09.2003

Kommunaler Arbeitgeberverband Bremen, ver.di und die Ressorts für Gesundheit und Finanzen vereinbaren Regelungen für die Beschäftigten bei Umwandlung der kommunalen Krankenhäuser in gemeinnützige GmbHs

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und der Senator für Finanzen teilen mit:

Auf der Grundlage des von der Stadtbürgerschaft beschlossen Krankenhausunternehmens-Ortsgesetzes werden die vier kommunalen Krankenhäuser jedes in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) überführt. Diese vier gGmbHs werden als Krankenhausverbund unter einem kompetenten Dach zusammengeführt, für das ebenfalls eine gGmbH errichtet wird. Träger dieses Konzerns ist die Stadtgemeinde Bremen.

Vor dem Hintergrund des öffentlichen Auftrags, eine bedarfsgerechte, wirtschaftliche und leistungsfähige Krankenversorgung in der Stadtgemeinde Bremen sicherzustellen, haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Kommunale Arbeitgeberverband und die beteiligten Senatsressorts für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und Finanzen darauf verständigt, für die von dem Rechtsformwechsel betroffenen Beschäftigten Regelungen anlässlich der erforderlich werdenden Betriebsübergänge zu treffen, die die besondere Situation der Krankenhäuser berücksichtigen. Neben den bei allen bisherigen Betriebsübergängen in einem Rahmentarifvertrag geregelten Rechten einschließlich der Wahrung von Besitzständen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde nach mehreren Sondierungsrunden in einer Verhandlung am 27.08.03 Einvernehmen über wesentliche, für den künftigen Krankenhausverbund wichtige Punkte erzielt. Diese sind unter anderen:

Bei den zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs beschäftigten Arbeitnehmern bleiben bei einem Wechsel innerhalb des Krankenhausverbundes für die Vergütungshöhe und Sicherung des Arbeitsverhältnisses wichtige Rechte erhalten. Dieses erleichtert den Wechsel von Mitarbeitern von einer gGmbH zur anderen.

Die ortsgesetzliche Verpflichtung zur Frauenförderung wird auch tarifvertraglich abgesichert (Frauenförderpläne, Frauenbeauftragte). Die bisherigen nach dem Landesgleichstellungsgesetz gewählten Frauenbeauftragten werden bis zur Neuwahl ihrer Nachfolgerinnen tätig.

Die Senatsressorts verpflichten sich, auf den Abschluss von Integrationsvereinbarungen für schwerbehinderte Beschäftigte entsprechend der für die Stadtgemeinde Bremen bestehenden Vereinbarung hinzuwirken und den Übergang nahtlos sicherzustellen.

Die Verhandlungspartner waren sich darüber einig, dass betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte zur vollen Anwendung kommen.

Die beiden beteiligten Staatsräte Dr. Arnold Knigge (Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales) und Hans-Henning Lühr (Finanzen) haben der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zugesichert, dass die Stadtgemeinde Bremen auf der am 27.08.03 gefundenen Grundlage nachdrücklich auf den förmlichen Abschluss von Tarifverträgen bei Gründung der fünf Gesellschaften hinwirken wird.

Beide Staatsräte betonten, dass der Umstellungsprozess nunmehr von gegenseitigem Verständnis getragen „auf einem guten Wege“ ist. Mit den Vereinbarungen sei eine wichtige Grundlage für den Wechsel der Beschäftigten in die neuen Gesellschaften geschaffen worden. Gleichzeitig seien sie Auftakt für eine umfassende Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.