Sie sind hier:

Gemeinsame Presseerklärung

Mehr als 370 Hinweisen auf Schwarzarbeit und Illegale Beschäftigung nachgegangen

14.04.2003

Gemeinsame Ermittlungsgruppe Arbeit (GEA) besteht seit einem Jahr

Vor gut einem Jahr gaben Dr. Arnold Knigge, Staatsrat im Arbeitsressort, und Innensenator Dr. Kuno Böse mit der Gründung der „Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Arbeit“ das Startsignal für eine neue Ära der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit in Bremen. Seit dem 1. März 2002 befassen sich in enger Zusammenarbeit die in die ressortübergreifende Dachorganisation GEA entsandten Mitarbeiter der Landes- und Gemeindebehörden mit Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Begleiterscheinungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarktbereich. Durch die Eingliederung der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit des Stadtamtes wird die Schlagkraft der GEA erneut optimiert.


„Ein Jahr nachdem die GEA ihre Arbeit aufnahm, können alle Beteiligten eine positive Zwischenbilanz ziehen,“ erklärte Dr. Böse. „Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist Dank und Anerkennung auszusprechen. Eine erfolgreiche Arbeit gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ist nur möglich, wenn alle zuständigen Landes- und Bundes-Behörden gezielt und eng zusammenarbeiten und ihr spezifisches Fachwissen gebündelt wird.“


Schwarzarbeit schadet vielen

Dass illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit nach wie vor verbreitete gesellschaftspolitische Probleme sind, gegen die vorgegangen werden muss, belegen die von der Bundesanstalt für Arbeit bekannt gegebenen Zahlen. Im vergangenen Jahr wurden bundesweit in 315.000 Fällen Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (2001: 311.000 Fälle). eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurden Verwarnungs- und Bußgelder in Höhe von 127,5 Millionen Euro (2001: 119 Mio.€) festgesetzt. Auf arbeitserlaubnisrechtliche Verstöße waren 25 Millionen Euro (Vorjahr 25 Mio.€), auf Verstöße wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung 10 Millionen Euro (Vorjahr 14 Mio.€) und auf Fälle des Leistungsmissbrauchs 13 Millionen Euro (Vorjahr 14 Mio.€) zurückzuführen.

In 11.300 Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat eingeleitet.

Laut Mitteilung der Hauptzollämter verhängten die Gerichte Geldstrafen in Höhe von 2,9 Millionen Euro und Freiheitsstrafen, die sich insgesamt auf 227 Jahre summieren. Es wurde ein Schaden in Höhe von 195 Millionen Euro (Vorjahr 180 Mio.€) an Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen aufgedeckt. Durch Maßnahmen der Vermögensabschöpfung wurden 21,6 Millionen Euro gesichert.

Dazu Staatsrat Dr. Arnold Knigge: "Schwarzarbeit bedroht in vielen Bereichen der Wirtschaft die Marktchancen der kleinen und mittleren Unternehmen. Nicht nur dem Staat und den Sozialversicherungen gehen auf diese Weise Einnahmen verloren. Auch dem Handwerk, dem Einzelhandel, dem Dienstleistungsgewerbe entgehen Aufträge und Umsätze in Milliardenhöhe."


Kooperation mit Bundesbehörden

Die GEA-Mitarbeiter kooperieren mit den in Bremen tätigen Bundesbehörden (Arbeitsamt und Hauptzollamt) und anderen Stellen (Sozialversicherungen, Kammern, Innungen). Durch diese institutionalisierte behördenübergreifende Aufgabenerledigung werden die sich auch durch die räumlich enge Zusammenarbeit ergebenden Synergien genutzt, parallele Ermittlungen verschiedener Behörden werden vermieden.

So wurde die Verbesserung der Kooperation zwischen den nachgeordneten Behörden des Senator für Inneres, Kultur und Sport und dem für die Zollverwaltung zuständigen Bundesministerium für Finanzen erst kürzlich auf eine vertragliche Basis gestellt. Am 26. Februar 2003 trat das Bundesministerium für Finanzen der seit dem 24.01.2001 zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Senator für Inneres, Kultur und Sport bestehenden Sicherheitskooperation bei und unternahm damit einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Zusammenarbeit zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit in der Freien Hansestadt Bremen.


Gute Erfolge bei den Bremer Ermittlungen

Die neue Form der Zusammenarbeit hat nach Mitteilung der beteiligten Senatsressorts zu guten Erfolgen geführt. So gingen in der Koordinierungsstelle der GEA bis Ende Februar 2003 genau 372 Hinweise auf Schwarzarbeit, illegale Ausländerbeschäftigung, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Beitrags- und Abgabenhinterziehung, Leistungsmissbrauch oder sonstige Verstöße ein. Sie wurden nach unverzüglicher Abstimmung untereinander von den jeweils zuständigen Behörden verfolgt und geahndet. In etwa zwei Dritteln der Fälle wurden die Hinweise über das seit März 2002 geschaltete Bürgertelefon der Koordinierungsstelle gegeben.

Dazu kommen noch die bei den einzelnen Verfolgungsbehörden direkt eingehenden Hinweise sowie die durch Überprüfungen aufgedeckten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Ein Schwerpunkt der Prüfungs- und Ermittlungstätigkeit liegt nach wie vor im Baubereich, aber auch in anderen Branchen wie im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe, im Reinigungsgewerbe und in der Gastronomie.

Illegale Beschäftigung ist kein Kavaliersdelikt. Die Ergebnisse weisen auch für das Jahr 2002 einen hohen Anteil an Straftaten aus. Durch illegale Beschäftigung werden der öffentlichen Hand und den Sozialversicherungen hohe Summen vorenthalten, was die Beitragsfinanzierung der Sozialversicherungen gefährdet. Auch die Wirtschaft leidet unter illegaler Beschäftigung, da der Wettbewerb zwischen ordnungsgemäß kalkulierenden Unternehmen und Unternehmen, die sich illegaler Beschäftigung bedienen, grob verzerrt wird.

Die Mitarbeiter der GEA und der kooperierenden Bundesbehörden haben enge Absprachen getroffen, um erfolgreich und effizient gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vorgehen zu können. Dass vermehrt Verstöße aufgedeckt und damit illegale Beschäftigung erfolgreich bekämpft werden kann, ist das Ergebnis engagierter und koordinierter Zusammenarbeit vor Ort.


Fallbeispiele:

§ Vier bulgarische Staatsangehörige zeigten einen türkischen Bäcker an, der ihnen den zugesagten Arbeitslohn in Höhe von 10.000 Euro für ihre sechswöchige illegal erbrachte Arbeitsleistung in der Bäckerei sowie im Rahmen der Sanierung der Backstube nicht auszahlte. Der Bäcker hatte zuvor einen ebenfalls von ihm illegal beschäftigten Bulgaren beauftragt, die vier Landsleute für den illegalen Arbeitseinsatz anzuwerben. Gegen den Bäcker wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung zur Einschleusung, illegaler Ausländerbeschäftigung, Steuerhinterziehung und weiterer Delikte eingeleitet. Die vier bulgarischen Arbeitnehmer wurden in ihr Heimatland abgeschoben.

§ Der auf dem Gelände des ehemaligen Überseehafens entstehende Neubau des Großmarktes wurde in einer konzertierten Aktion des Arbeitsamtes, Zolls und der GEA mit insgesamt 98 Mitarbeitern aufgesucht. Dabei wurden 155 Arbeiter überprüft. Es wurden 3 Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis angetroffen.

§ Ein anonymer Hinweis führte zu der Überprüfung einer Werft, auf deren Gelände fünf polnische Staatsangehörige, die von einem deutschen Arbeitgeber ohne Arbeitsgenehmigung und für Dumpinglöhne bereits über einen Monat illegal beschäftigt waren, angetroffen wurden. Der Arbeitgeber hatte die illegal Beschäftigten in seiner Wohnung untergebracht.

§ Von 1997 bis 2002 führte eine deutsche Arbeitgeberin einen nicht angemeldeten Reinigungsbetrieb, für den 49 überwiegend portugiesische und brasilianische Staatsangehörige in unterschiedlichen Objekten eingesetzt wurden. Die illegalen Arbeitskräfte wurden gar nicht oder nur geringfügig für ihre Tätigkeit bezahlt. Steuern und Versicherungsbeiträge wurde nicht abgeführt.


Weitere Schwerpunkte bildeten gemeinsame Überprüfungen von Gastronomiebetrieben sowie Kontrollen von Taxen.

Die GEA plant, mit einer Plakataktion und einem neuen Flyer die Öffentlichkeitsarbeit weiter zu verstärken, um weitere Hinweise auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung über das Bürgertelefon der GEA zu bekommen.


Informationen erhalten und geben Sie unter:


Bürgertelefon: 0421 / 361- 16 800
Email: schwarzarbeitsbekaempfung@gea.bremen.de
Internet: bremen.de/arbeitssenator/schwarzarbeit
www.bremen.de/innensenator