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Gemeinsame Presseerklärung

„Seehäfen sind nationale Aufgabe“ Finanzsenator Perschau stellt Studie zu den „Hafenlasten“ vor

01.11.2002

Gemeinsame Presseerklärung vom Senator für Finanzen und Senator für Wirtschaft und Häfen

„Alle Bundesländer und der Bund profitieren nachweislich von der Existenz deutscher Seehäfen. Eine funktionsfähige und den Anforderungen des Weltmarktes gerecht werdende Hafeninfrastruktur liegt daher im ureigensten Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Die überragende volkswirtschaftliche Bedeutung der Seehäfen macht eine Beteiligung der Solidargemeinschaft von Bund und Ländern an den unrentierlichen Kosten unverzichtbar. Das gilt insbesondere für den geordneten leistungsfähigen Ausbau der norddeutschen Seehäfen. Weder die Investitionen noch die laufenden Betriebsausgaben von Projekten wie Containerterminal IV in Bremerhaven oder Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven sind für die Küstenländer allein finanzierbar. Dies ist vornehmlich eine nationale Aufgabe.“ Zu diesem Schluß kam heute Bremens Finanzsenator, Bürgermeister Hartmut Perschau, bei der Vorstellung der Studie „Die Berücksichtigung von Hafenlasten im bundesstaatlichen Finanzausgleich“. Sie erscheint in der vom Senator für Finanzen herausgegebenen Reihe „FinanzBericht Bremen“.


Die Frage der Berechtigung der Abgeltung von Hafenlasten stand neben der Diskussion um die Einwohnerwertung der Stadtstaaten im Zentrum aller Streitverfahren um den bundesstaatlichen Finanzausgleich. Zwischen 1986 und 1998 wurde drei Mal vor dem Bundesverfassungsgericht unter anderem gegen die Beteiligung aller Länder an den Kosten der norddeutschen Häfen geklagt. Alle Versuche, die Regelungen für verfassungswidrig zu erklären, scheiterten allerdings.

Obwohl auch die Bundesregierung die Berücksichtigung der Seehafenlasten bereits in ihrer Stellungnahme zum Verfassungsgerichtsverfahren 1999 „für verzichtbar“ gehalten hatte, ergab der politische Kompromiß, daß ab 2005 die Abgeltung der Seehafenlasten außerhalb des Länderfinanzausgleichs stattfinden wird. Die Beträge belaufen sich auf einen Anteil von rund zehn Prozent der von den einzelnen Ländern ermittelten durchschnittlichen Nettohafenlasten der Jahre 1997 bis 1999 – für die Freie Hansestadt Bremen sind das jährlich rund 10,7 Millionen Euro. Die Freie Hansestadt Bremen hat im Durchschnitt der Jahre 1997 bis 1999 jährlich rund 108 Millionen Euro an Nettohafenlasten aufbringen müssen. Dabei sind also die hafenabhängigen Einnahmen bereits gegengerechnet. „Auch mit dem Beschluß zum Bau des Containerterminals IV erbringt Bremen bei einem geplanten Baukostenvolumen in Höhe von 498 Millionen Euro beträchtliche Vorleistungen für das übrige Bundesgebiet. „Vergessen werden darf schließlich nicht, daß sich der Nutzen dieser Investitionen auf den Bund und alle Länder verteilt. So hat sich der Wert des Ein- und Ausfuhrvolumens zwischen 1980 und 2000 für das Gebiet der alten Bundesländer verdoppelt. Auffällig ist dabei, daß der Freistaat Bayern (Verfünffachung des Ein- und Ausfuhrwertes) und das Land Baden-Württemberg (Verdreifachung) den größten Nutzenzuwachs aus den bremischen Seehäfen ziehen. Dennoch haben sich diese Länder stets gegen die Hafenlastenregelung im Finanzausgleich gewandt. Es liegt im Gesamtinteresse von Bund und Ländern, daß die standortgebundene, auf hafenwirtschaftlichen Aktivitäten beruhende Wertschöpfung nicht in das europäische Ausland verlagert wird. Die Küstenländer können den dazu notwendigen Kraftakt allerdings nur gemeinsam mit allen Ländern und dem Bund leisten“, erklärte Finanzsenator Perschau abschließend.


Der FinanzBericht Bremen ist im Internet unter der Adresse www.bremen.de/finanzsenator/Kap3/Kap3_6_1.html als pdf-Datei verfügbar. Autor ist Heinz Wübbenhorst, Referent beim Senator für Finanzen.

Download:Grafik-Studie Hafenlasten www.bremen.de