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Gemeinsame Presseerklärung

Startsignal für die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Arbeit (GEA)

21.02.2002

Gemeinsame Pressemitteilung des Senators für Inneres, Kultur und Sport und des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales:
Ressortübergreifende Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

Mit vereinten Kräften gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit: Innensenator Dr. Kuno Böse und Dr. Arnold Knigge, Staatsrat beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, haben heute (21. Februar 2002) in der Stephanitorwache das Startsignal für die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Arbeit (GEA) gegeben. Die GEA ist eine aus Mitarbeitern von Landes- und Gemeindebehörden gebildete Einheit, mit der Delikte aus dem Arbeitsmarktbereich ressortübergreifend verfolgt werden sollen.

„Eine erfolgreiche Arbeit gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ist nur möglich, wenn alle zuständigen Behörden, von der Polizei- über Finanz-, Steuer-, Zoll-, Sozial- und Ordnungsbehörden, dem Arbeitsamt sowie Institutionen wie Handwerkskammer, Innungen und Bauaufsichten, gezielt und eng zusammenarbeiten,“ erklärte Innensenator Dr. Böse am Donnerstag. „Mit der Bildung der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Arbeit, die nun an der Stephanitorwache ihre Arbeit aufnimmt, gelingt uns diese optimierte Kooperation“, so Böse weiter. Der Innensenator dankte allen an der Entwicklung und Realisierung der GEA-beteiligten Senatsressorts. Die GEA nimmt zum 01. März 2002 offiziell ihre Tätigkeit auf.

„Illegale Beschäftigung untergräbt nicht nur die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“, betonte Staatsrat Dr. Knigge. Sie führe auch zu Wettbewerbsverzerrungen, schädige die Sozialkassen, bringe Steuerverluste mit sich und gefährde letztendlich bestehende Arbeitsplätze. Dr. Knigge: „Sie schadet also der Allgemeinheit indem sich einige wenige auf zum Teil kriminelle Art und Weise zu Lasten aller bereichern.“ Mit der gemeinsamen Ermittlungsgruppe Arbeit sollen nach den Worten des Staatsrates in Bremen alle Anstrengungen gebündelt und es soll auch ein Signal dafür gesetzt werden, dass der Kampf gegen illegale Beschäftigung verstärkt wird.

Unter der Federführung des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales arbeiten die zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit in Bremen zuständigen Landes- und Bundesbehörden und Organisationen zusammen.

Während der Vorbereitungen zu der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Arbeit (GEA) hatte im Herbst 2000 bereits die EG Schwarzarbeit des Stadtamtes ihre Arbeit aufgenommen. Sie konzentriert sich mit der Ausübung ihrer Tätigkeit auf alle Erscheinungsformen der Schwarzarbeit (Verheimlichung/Nichtmitteilung von selbständigen und unselbständigen Tätigkeiten gegenüber Behörden, unerlaubte Werbung/Ausführung für bzw. von selbständigen handwerklichen Tätigkeiten) im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts. Sie ist als Ordnungsbehörde beim Stadtamt sowohl Verfolgungs- als auch Ahndungsbehörde und damit ermächtigt, Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit eigenständig zu fertigen.

Im Gegensatz dazu liegt der Tätigkeitsschwerpunkt der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Arbeit in der vernetzten Verfolgung von Straftaten. Als „zweite Säule“ der Bekämpfungsstrategie gegen das Kriminalitätsphänomen der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit plant, koordiniert und führt die GEA gemeinsame Einsätze durch. Angestrebt wird, die EG Schwarzarbeit in die Aufbau- und Ablauforganisation der GEA zu integrieren. Mit dem Stadtamt wird ein ständiger Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern der EG Schwarzarbeit und der GEA bis zur geplanten Zusammenführung sichergestellt.

Der Dienstort für die in der GEA zusammengezogenen Mitarbeiter aus den unterschiedlichen Behörden befindet sich nun in der Stephanitorwache der Polizei Bremen in der Daniel-Von-Büren-Straße Dr. Böse und Dr. Knigge besichtigten am Donnerstag die neuen Räumlichkeiten in der Stephanitorwache. Einige Räume in der zweiten Etage werden zurzeit noch hergerichtet. Sie werden bis Ende Februar bezugsfertig sein. Zum 1. März können dann alle Mitarbeiter ihrer Arbeit unter einem Dach nachgehen.

Von Seiten der Polizei Bremen (Kriminalpolizei/LKA) haben die komplette für Arbeitsmarktdelikte zuständige Dienststelle K 54 mit neun Mitarbeitern sowie eine Mitarbeiterin des Wirtschaftsprüfdienstes des K 51 ihre Arbeitsräume in der Stephanitorwache bezogen.

Der Arbeitssenator ordnet zunächst 1,5 Stellen für die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Arbeit ab. Ebenso werden der Senator für Finanzen sowie der Senator für Wirtschaft und Häfen je eine Fachkraft für die GEA abordnen. Der Senator für Bau und Umwelt benennt Mitarbeiter, die die Mitglieder der GEA im Bedarfsfall fachlich beraten und zu baufachlichen Fragen Stellung nehmen.

Im Zusammenhang mit der im zunehmenden Maße festgestellten organisierten Einschleusung ausländischer Arbeitnehmer wird eine enge Kooperation mit dem für die Bekämpfung der Ausländerkriminalität zuständigen Kommissariat 55 hergestellt. Des weiteren wird die seit Jahren praktizierte enge Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden und dem für die Verfolgung von „Wirtschaftsstrafsachen im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung“ bestehenden Schwerpunktdezernat der Staatsanwaltschaft Bremen weiter intensiviert. Auch das Amt für Soziale Dienste (AfSD) richtet eine Verbindungsstelle zur GEA ein.

Alle außerhalb der GEA mit illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit befassten Kooperationspartner wie Arbeitsamt, Zoll, Steuerfahndung, Rentenversicherungsträger, Handwerkskammern und Berufsgenossenschaften werden in die Ermittlungen und Beweisauswertungsverfahren sowie in den Informationsaustausch der GEA einbezogen. Die Dienststellen des Arbeitsamtes, des Amtes für Soziale Dienste und des Zolls befinden sich in räumlicher Nähe zur Stephanitorwache. Damit wird ein regelmäßiges oder auch nur Fall spezifisches Zusammenkommen zum Zweck notwendiger Lagebesprechungen erleichtert.

ANLAGE


Der Senator für Inneres, Kultur und Sport

Informationen zum Pressetermin 21.2.2002

Warum eine GEA?

Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Arbeit (GEA) ist eine in der ersten Ausbaustufe aus Mitarbeitern der mit dieser Thematik befassten Landes- und Gemeindebehörden gebildete Einheit, in die weitere Kooperationspartner jederzeit integriert werden sollen.

Eine situationsgerechte und erfolgreiche Fahndung und Ahndung ist nur möglich, wenn die für die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit zuständigen Behörden (Polizei-, Finanz-, Steuer-, Zoll-, Sozial- und Ordnungsbehörden, Arbeitsamt) und Institutionen (Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Bauaufsichten) gezielt und eng zusammenarbeiten. Diese optimierte Kooperation wird in Bremen mit der Einsetzung von zwei Ermittlungseinheiten (EG Schwarzarbeit und GEA) angestrebt.

Die EG Schwarzarbeit des Stadtamtes konzentriert sich mit der Ausübung ihrer Tätigkeit auf alle Erscheinungsformen der Schwarzarbeit (Verheimlichung/Nichtmitteilung von selbständigen und unselbständigen Tätigkeiten gegenüber Behörden, unerlaubte Werbung/Ausführung für bzw. von selbständigen handwerklichen Tätigkeiten) im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts. Sie ist beim Stadtamt als Ordnungsbehörde sowohl Verfolgungs- als auch Ahndungsbehörde und damit ermächtigt, Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit eigenständig zu fertigen. Im Gegensatz dazu liegt der Tätigkeitsschwerpunkt der GEA in der vernetzten Verfolgung von Straftaten. Die GEA plant, koordiniert und führt gemeinsame Einsätze durch. Sie wird damit zur zweiten Säule der Bekämpfungsstrategie gegen das Kriminalitätsphänomen der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit.

Die Integration der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit, die im Herbst 2000 ihre Arbeit aufgenommen hat, in die Aufbau- und Ablauforganisation der GEA wird angestrebt.

Die Aufgabenzuweisung der in der GEA zusammen arbeitenden Behörden ergeben sich aus deren Geschäftsverteilungsplänen. Die in der GEA eingesetzten Mitarbeiter bleiben Angehörige ihrer entsendenden Dienststellen.

Aufbauorganisation/ressortübergreifende Kooperation

Der beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales angesiedelten Koordinierungsstelle zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung obliegt die Koordination der in diesem Bereich tätigen Bundes- und Landesbehörden bei der Bekämpfung illegaler Tätigkeiten. Sie ist dabei nicht weisungsbefugt. Die Kompetenzen der Verfolgungsbehörden des Bundes und des Landes bleiben insoweit unberührt.

Für umfassende strafverfahrensrelevante Ermittlungen bis zu einer gerichtsverwertbaren Feststellung sind konzeptionelle, teilweise ressortübergreifend abzustimmende Maßnahmen notwendig. Die hierfür erforderlichen, im folgenden nicht getrennt nach Zuständigkeiten der beteiligten Ressorts, sondern summarisch dargestellten Aufgaben werden von den Vertretern der jeweiligen Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit wahrgenommen:

  • Informationsaustausch

  • Informationssammlung, Auswertung und Steuerung (Datenverarbeitung)

  • Einsatz operativer Kräfte

  • anlassbezogene verdeckte polizeiliche Maßnamen

Unterrichtung der zuständigen Behörden und Institutionen zur Durchführung weiterführender repressiver Maßnahmen

  • Unterrichtung der zuständigen Behörden zur Prüfung von vergaberechtlichen Ausschlussverfahren

Unter Beteiligung der verantwortlichen Behörden werden dazu die Segmente:

  • Koordinierungsstelle (KOST)

  • Sachbearbeitung

  • Operative Ermittlungen

zusammengeführt. Die Sachbearbeitung und die operativen Ermittlungen werden durch Einsatzkräfte der Polizei Bremen wahrgenommen, die einzelfallbezogen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Ressorts und deren nachgeordneten Behörden ergänzt werden.

Das Personal für die KOST wird durch die Ressorts und deren nachgeordneten Behörden gestellt.

Im Zusammenhang mit der im zunehmenden Maße festgestellten organisierten Einschleusung ausländischer Arbeitnehmer wird eine enge Kooperation mit dem für die Bekämpfung der Ausländerkriminalität zuständigen Kommissariat 55 hergestellt.

Die seit Jahren praktizierte enge Kooperation zwischen den Ermittlungsbehörden und dem für die Verfolgung von „Wirtschaftsstrafsachen im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung“ bestehenden Schwerpunktdezernat der Staatsanwaltschaft Bremen wird weiter intensiviert.

Mit dem Stadtamt wird ein ständiger Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern der EG Schwarzarbeit und der GEA bis zur geplanten Zusammenführung sichergestellt.

Das Amt für Soziale Dienste (AfSD) richtet eine Verbindungsstelle ein, welche die von der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Arbeit festgestellten Vorfälle des Sozialleistungsmissbrauchs sowie Auskunftsersuchen der GEA an die zuständigen Abteilungen des Sozialamtes weiter vermittelt und die in den Dienststellen des Amtes für Soziale Dienste aufgenommenen Anzeigen und Hinweise auf illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit an die GEA weiterleitet. Die Aufgaben der Verbindungsstelle werden im Amt für Soziale Dienste, Volkshaus, wahrgenommen. Der dort dafür zuständige Mitarbeiter nimmt bedarfsweise an den Besprechungen der GEA teil.

Der Senator für Bau und Umwelt benennt Mitarbeiter, die die Mitglieder der EG Schwarzarbeit und der GEA im Bedarfsfall fachlich beraten und zu baufachlichen Fragen Stellung nehmen.

Der Senator für Wirtschaft und Häfen hat für die Tätigkeiten in der GEA einen Bilanzbuchhalter/Buchprüfer abgeordnet.

Der Senator für Finanzen benennt bzw. stellt für Verwaltungstätigkeiten der GEA einen Verwaltungsbeamten zur Verfügung. Diese/dieser soll am 01. April 2002 der GEA zur Verfügung stehen.

Der Dienstort für die in der GEA zusammengezogenen Mitarbeiter befindet sich in der Stephanitorwache der Polizei Bremen. Dort wird eine sich an den Zuständigkeiten orientierende räumliche Trennung für die von ihren Behörden/Ressorts entsandten Mitarbeiter sichergestellt. Die Dienststellen des Arbeitsamtes, des Amtes für Soziale Dienste, und des Zolls befinden sich in unmittelbarer räumlicher Nähe. Damit wird ein regelmäßiges oder auch nur fallspezifisches Zusammenkommen zum Zweck notwendiger Lagebesprechungen erleichtert.

Die außerhalb der GEA mit illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit befassten Kooperationspartner Arbeitsamt, Zoll, Steuerfahndung, Rentenversicherungsträger, Handwerkskammern und Berufsgenossenschaften werden in die Ermittlungen und Beweisauswertungsverfahren sowie in den Informationsaustausch der GEA einbezogen.