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Der Senator für Kultur

Bewerbungen zum Immateriellen Kulturerbe können eingereicht werden

26.02.2015

Damit das weltweit vorhandene traditionelle Wissen und Können erhalten bleibt, hat die UNESCO 2003 das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. In Deutschland ist das UNESCO-Übereinkommen 2013 in Kraft getreten. Schrittweise wird ein Verzeichnis des hierzulande gepflegten immateriellen Kulturerbes erstellt. Die deutsche Brotkultur und der Moderne Tanz finden sich beispielsweise auf der deutschen Liste.

Am 2. März 2015 beginnt das zweite Bewerbungsverfahren zum Immateriellen Kulturerbe der UNESCO. Das Verfahren ist formalisiert, es ist ein Bewerbungsformular auszufüllen. Darüber hinaus sind zwei qualifizierende Empfehlungsschreiben von unabhängigen, sachkundigen Personen einzureichen. Die Informationen und die Formulare finden sich auf der Homepage der Deutschen UNESCO-Kommission unter www.unesco.de/5714.html

Die Anträge sind bei den Bundesländern einzureichen, die sie sichten und an die Kultusministerkonferenz (KMK) weiterreichen. Dort prüft eine Jury alle Anträge. Bis zum 30. Oktober 2015 können Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen, die Ausdrucksformen immateriellen Kulturerbes selbst und nicht vorrangig mit kommerziellem Interesse aktiv pflegen und dadurch die Ausübung und Weitergabe des immateriellen Kulturerbes in Gegenwart und Zukunft gewährleisten, einen Antrag in ihrem Bundesland einreichen. Für Verbände gilt das Sitzlandprinzip.

Ansprechpartner in Bremen ist Dr. Andreas Mackeben beim Senator für Kultur. Bis Mai 2016 trifft jedes Bundesland eine Vorauswahl und übermittelt bis zu vier Vorschläge an die KMK. Dort wird eine maximal 64 Bewerbungen umfassende Vorschlagsliste erstellt und an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet. Das unabhängige Expertenkomitee prüft und bewertet die Dossiers anhand der fachlichen Kriterien und macht Vorschläge sowohl zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis, in das 'Register Guter Praxisbeispiele' als auch zur Weiterleitung an die UNESCO.