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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senat beschließt Gesetz zu Früherkennungs-Untersuchungen

10.04.2007

Aus der heutigen Senatssitzung:

Der Senat hat heute (10.4.2007) den Entwurf eines Gesetzes zu verbindlichen Früherkennungs-Untersuchungen für Kinder zwischen 3 Monaten bis zu sechs Jahren beschlossen. Das neue Gesetz sieht vor, dass alle Erziehungsberechtigten vom Gesundheitsamt zur Früherkennungs-Untersuchung ihrer Kinder eingeladen werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Bremen und Bremerhaven melden die Kinder, bei denen sie die Untersuchung vorgenommen haben, an die Gesundheitsämter. Die Ämter vergleichen dann diese Daten mit denen der Einwohnermeldeämter und können auf diese Weise die Kinder heraus filtern, die nicht an den Früherkennungs-Untersuchungen teilgenommen haben. Durch ein abgestuftes Verfahren mit erneuter Erinnerung soll den Eltern dieser Kinder angeboten werden, dass die Untersuchung durch die Gesundheitsämter durchgeführt wird. Wenn auch dieses Angebot nicht wahrgenommen wird, erfolgt eine Meldung an die Jugendämter, damit diese die Möglichkeit zu weitergehender Nachforschung und gegebenenfalls zum Einsatz von Hilfemaßnahmen haben. Gesundheitssenatorin Rosenkötter: „Dies ist einer der Mosaiksteine, um einen wirksameren Schutz von Kindern vor Misshandlung zu erreichen.“