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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Früherkennungsuntersuchungen für alle Kinder

02.04.2007

Gesundheitssenatorin hat bereits eigenen Gesetzentwurf ausgearbeitet

„Wir wollen alle Kinder im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen erreichen. Dies muss möglichst unbürokratisch geschehen. Hierzu habe ich einen Gesetzentwurf erarbeitet, den ich dem Senat zu seiner kommenden Sitzung vorlegen werde. Es kommt darauf an, Hilfen zu etablieren, die wirklich vor Ort wirken.“ Das erklärte heute (02.04.) Bremens Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter. Nach dem Plan der Senatorin soll nicht eine besondere neue Stelle oder Einrichtung geschaffen werden, sondern die Gesundheitsämter, die bereits Hilfen für Familien vorhalten, werden mit dieser Aufgabe betreut. Rosenkötter: „Wir wollen die Eltern nicht bedrängen, sondern sie in ihrem Erziehungsauftrag unterstützen. Die Untersuchungen sind ein Angebot an Familien mit Kindern, um eine Gefährdung der körperlichen, psychischen oder geistigen Entwicklung von Kindern frühzeitig zu erkennen und ihnen durch präventive Maßnahmen zu begegnen. Deshalb dürfen wir aber keine neuen bürokratischen Gebilde aufbauen.“

Die Senatorin machte auch deutlich, dass das Gesetz nur ein Baustein zur Verbesserung des Kinderschutzes ist, von denen einige bereits umgesetzt sind - wie das Kinder-Nottelefon - und denen weitere in Kürze folgen - wie die enge Begleitung von jungen Familien mit Neugeborenen in benachteiligten Stadtteilen.

Das neue Gesetz sieht vor, dass alle Erziehungsberechtigten vom Gesundheitsamt zur Früherkennungsuntersuchung ihrer Kinder eingeladen werden und dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Bremen und Bremerhaven die Kinder, bei denen sie die Untersuchung (U5 bis U9) durchgeführt haben, an die Gesundheitsämter melden. Die Ämter vergleichen dann diese Daten mit denen der Einwohnermeldeämter und können auf diese Weise die Kinder identifizieren, die nicht an den Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben. Durch ein abgestuftes Verfahren mit erneuter Erinnerung soll den Eltern, deren Kinder die Früherkennungsuntersuchung nicht wahrnehmen, eine aufsuchende Durchführung dieser Untersuchung angeboten werden. Wenn auch dieses Angebot ohne nachvollziehbare Gründe nicht wahrgenommen wird, erfolgt eine Meldung an die Jugendämter, damit diese die Möglichkeit zu weitergehender Nachforschung und ggf. zum Einsatz von Hilfemaßnahmen haben.

Abschließend erklärte die Senatorin, sie freue sich, dass auch die CDU-Fraktion ein entsprechendes Vorhaben auf den Weg bringen will, das nach ersten Verlautbarungen aber offenbar mit höherem bürokratischen Aufwand verbunden sei. Sie sei deshalb zuversichtlich, dass es noch zu einer gemeinsamen Fassung kommen kann. Der Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsressort liege dem Innenressort im übrigen seit Ende letzter Woche zur Abstimmung vor.