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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Werktags soll die Möglichkeit zum Einkaufen rund um die Uhr eröffnet werden

18.01.2007

Deputation für Arbeit und Gesundheit berät Entwurf eines Bremischen Ladenschlussgesetzes

Die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit hat sich heute (18. Januar 2007) mit dem Entwurf eines Bremischen Ladenschlussgesetzes befasst und stimmte zu, dass die Vorlage des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales an den Senat weitergeleitet wird.

Im Rahmen der Föderalismusreform wurde die Gesetzeskompetenz für das Ladenschlussrecht auf die Länder übertragen. Ein Großteil der Bundesländer - so auch Niedersachsen - beabsichtigt, die Ladenschlusszeiten an Werktagen aufzuheben. Einige Bundesländer haben bereits entsprechende eigene Gesetze erlassen.

Kern des bremischen Gesetzentwurfes ist der Verzicht auf die Festlegung von Ladenschlusszeiten an Werktagen; demnach wäre es dem Einzelhandel zukünftig möglich, die Geschäfte für die Kunden und Kundinnen von Montag bis einschließlich Sonnabend rund um die Uhr zu öffnen.

Arbeits- und Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter: „Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat für mich gerade vor dem Hintergrund der vorgesehenen Ladenöffnungs-Regelungen hohe Priorität. Er bleibt durch gesetzliche und tarifliche Vorgaben gewahrt. Eine Verlängerung der Öffnungszeiten hat keine Auswirkungen auf die im Arbeitszeitgesetz geregelte höchstzulässige Arbeitszeit, die Mindestpausen und die Mindestruhezeiten des Verkaufspersonals.“ Verändern, so die Senatorin, könne sich jedoch die Lage der Arbeitszeiten.

An Sonn- und Feiertagen soll es auch künftig grundsätzlich dabei bleiben, dass die Geschäfte geschlossen sind.

Die bisherigen Ausnahmen für die Öffnung der Läden an vier Sonntagen aus Anlass von Märkten und Messen (die Öffnung kann auf einzelne Stadtbezirke begrenzt werden) und der Verkauf an Sonntagen und Feiertagen in Ausflugsorten, auf Bahnhöfen und Flughäfen oder in Apotheken und Tankstellen sollen dem Entwurf zufolge in das Gesetz einfließen und nur punktuell geändert werden.

Der Entwurf sieht vor, dass das Gesetz am 1. April 2007 in Kraft tritt.