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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Das Sozialressort teilt mit: Elterngeld muss schriftlich beantragt werden

22.12.2006

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, können Eltern das sogenannte Elterngeld erhalten. Dies ist eine Familienleistung des Bundes für alle Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Anträge sind ab der ersten Januarwoche in Bremen erhältlich beim Sozialzentrum Mitte/Östliche Vorstadt/Findorff am Rembertiring 39 (ehemals Stadthaus), Erziehungsgeldstelle. Beratung wird montags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr angeboten. Dort können ausgefüllte Anträge auch abgegeben oder per Post an diese Adresse geschickt werden. In Bremerhaven gibt es die Anträge beim Amt für Jugend und Familie, Hinrich-Schmalfeldt-Straße, Stadthaus 2.

Die Anträge mit Erläuterungen sind auch im Internet unter http://www.bremen.de/hb/elterngeld erhältlich und können ausgedruckt werden.

Das Bundesfamilienministerium informiert unter www.bmfsfj.de ausführlich über das Elterngeld.