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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Weiterhin begleitende Hilfen nach Existenzgründungen

29.11.2006

Deputation für Arbeit und Gesundheit beschließt Verlängerung um ein Jahr

Buchführung, Kostenrechnung, Kundenwerbung – das sind nur einige Bereiche, in denen Existenzgründerinnen und –gründer nach der Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit Hilfe und Unterstützung brauchen. Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales fördert entsprechende begleitende Hilfen (Coaching-Maßnahmen) im ersten Jahr der Selbständigkeit ab Januar 2005 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Im Zeitraum Januar 2005 bis 31. August 2006 haben im Lande Bremen 363 Männer und Frauen die Unterstützung in Anspruch genommen.

Die Deputation für Arbeit und Gesundheit hat heute (29.11. 2006) unter Vorsitz von Senatorin Ingelore Rosenkötter der Verlängerung dieser Hilfen um 12 Monate bis Ende 2007 zugestimmt. Senatorin Rosenkötter: „Wir wollen mit diesem Angebot den Schritt in die Selbständigkeit abfedern und dazu beitragen, dass das eigene Unternehmen auch eine erfolgreiche Zukunft hat.“

Für das Programm stehen ab 2005 Fördergelder in Höhe von 2 Millionen Euro zur Verfügung. Es wird von der RKW Bremen GmbH (Gesellschaft des RKW Bremen Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V.) in Bremen und in Bremerhaven umgesetzt.

Zuwendungen für die begleitende Beratung können Männer und Frauen bekommen, denen anlässlich der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von der Agentur für Arbeit ein Überbrückungsgeld, ein Existenzgründungs-Zuschuss oder ein Einstiegsgeld (nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches II) gewährt worden ist. Der Antrag ist vor Beginn der Coaching-Maßnahme zu stellen bei der RKW Bremen GmbH, Langestraße 6-8, 28195 Bremen (Telefon: 0421/32 34 640) oder bei der RKW Bremen GmbH, Schifferstraße 10-14, 27586 Bremerhaven (Telefon: 0471/14 04 60).