Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Stellungnahme des Sozialressorts zur Dokumentation von Staatsrat Ulrich Mäurer

31.10.2006

Die von Staatsrat Ulrich Mäurer erstellte Dokumentation zeigt deutlich, dass im „Fall Kevin“ gravierende Fehler gemacht wurden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, inwieweit es sich dabei um Fehlleistungen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziale Dienste handelt.

Auf den Prüfstand gestellt wird aber davon unabhängig das System der Jugendhilfe insgesamt. Das Sozialressort hat unmittelbar nach dem Tod von Kevin die Innenrevision beauftragt – unter Zuziehung von Expertinnen und Experten aus Jugendhilfe und Wissenschaft – die derzeitigen Strukturen und Verfahren der Jugendhilfe zu überprüfen. In diese Überprüfung wird auch die heute vorgelegte Dokumentation einbezogen werden. Ziel ist es, noch im Dezember Schlussfolgerungen für eine Weiterentwicklung des Jugendhilfesystems vorzulegen, mit denen der Kinderschutz verbessert werden kann.

Gleiches gilt für das System der Substitutionsbehandlung mit Methadon für die besondere Zielgruppe drogenabhängiger Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Hier wird mit den zuständigen Organisationen zu prüfen sein, wie die gegenüber den behandelnden Ärzten bestehenden Qualitätssicherungs- und Kontrollmechanismen wie auch die begleitenden Unterstützungsprogramme wirksamer zu gestalten und ggf. für die besondere Zielgruppe weiterzuentwickeln sind.

Darüber hinaus gibt das Sozialressort bekannt, dass mit der Überprüfung der weiteren ca. 400-500 Familien in der letzten Woche begonnen wurde. Hierbei wird auf Basis einer geschlossenen Vereinbarung eng mit den Trägern der Jugendhilfe kooperiert. Es werden alle Familien überprüft, aus denen in den letzten zwei Jahren ein Kind vorübergehend in Obhut genommen wurde. Laufen aktuell regelmäßige unterstützende Maßnahmen in diesen Familien, werden die professionellen Betreuerinnen und Betreuer gebeten, zeitnah einen Bericht über die Betreuungs- und Familienverhältnisse zu erstellen. Sind die Hilfen in den Familien derzeit nicht vorhanden, so werden in den Familien von den zuständigen Sozialarbeiter/innen Hausbesuche durchgeführt.

Ähnlich verfahren wird mit der Gruppe von Familien, in denen in den letzten zwei Jahren ein Kriseninterventionsdienst im Einsatz war. Sofern nach Abschluss dieser Maßnahme eine andere Entscheidung getroffen wurde, als dies vom Träger empfohlen wurde und derzeit keine Hilfe in der Familie ist, werden auch diese Familien durch die Sozialarbeiter/innen des Amtes für Soziale Dienste zu Hause besucht. Sofern eine weitere Unterstützung der Familie notwendig ist, wird unverzüglich mit der Hilfeplanung begonnen. Die Hausbesuche erfolgen gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit den freien Trägern. Ein Resümee der Hausbesuche wird Ende November gezogen werden können.