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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

„Meister-Bafög“: NBank bearbeitet künftig die Anträge

05.10.2006

Nach dem Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG - „Meister-Bafög“) erhalten Fachkräfte, die sich nach einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung auf eine herausgehobene Berufstätigkeit, zum Beispiel als selbständiger Handwerksmeister oder mittlere Führungskraft in einem Betrieb vorbereiten, eine staatliche Förderung. Sie besteht aus einem Zuschussanteil von 30,5 Prozent und einem Darlehensanteil von 69,5 Prozent.

Bisher war der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zuständig für die Umsetzung des Gesetzes im Lande Bremen. Ab dem 1. Oktober 2006 hat die „NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH“ die operativen Aufgaben nach dem AFBG für das Land Bremen übernommen. Hierzu gehört insbesondere die Bearbeitung der Anträge, die im Zusammenhang mit dem AFBG im Land Bremen gestellt werden.

Für eine Übergangszeit von sechs Monaten bietet der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales (Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen) die Antragsberatung weiterhin an. Interessierte erhalten Informationen zum „Meister-Bafög“ unter der Bremer Telefonnummer 361 59234. Weitere Informationen sind erhältlich unter www.meister-bafoeg.info sowie bei der NBank unter 0511/ 300 31 497 oder www.nbank.de.