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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Karin Röpke begrüßt Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetzes im Bundesrat

22.09.2006

„Wichtiger Schritt zur Verbesserung des Verbraucherschutzes“

„Mit der Verabschiedung des seit 2002 geplanten und lange eingeforderten Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) im Bundesrat ist ein erster, aber wichtiger gesetzlicher Schritt zur nachhaltigen Verbesserung des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher getan“. Mit diesen Worten hat Bremens Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Karin Röpke, den Beschluss des Bundesrates von heute (22. September 2006) begrüßt.

Das VIG, so die Senatorin, stelle mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher her und eröffne die Möglichkeit, Namen von Unternehmen zu nennen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

Kritikerinnen und Kritikern des Gesetzes, denen dessen Bestimmungen noch nicht weit genug gehen, erinnert Senatorin Röpke an den einstimmigen Beschluss der Konferenz der für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister vom 7. September diesen Jahres. Er beinhaltet die Vereinbarung, das VIG in der Umsetzung dahingehend zu evaluieren, ob die einschränkenden Bestimmungen der Informationsrechte und -pflichten der Behörden nicht der Intention zuwider laufen, Verstöße tatsächlich offen zu legen und „Schwarze Schafe“ zu nennen.

Bremen hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für eine bundeseinheitliche Regelung der Verbraucherinformation stark gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher haben mit diesem Gesetz Anspruch auf bei den Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden vorhandene Informationen unter anderem über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche und futtermittelrechtliche Rechtsvorschriften und über Risiken für die Gesundheit und Sicherheit, die von Lebensmitteln oder Futtermitteln ausgehen können. Die Auskünfte müssen schriftlich beantragt werden.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Fleisch-Skandale spricht sich Senatorin Röpke dafür aus, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen das Lebensmittelrecht den Verantwortlichen zu untersagen, ein Gewerbe im Bereich der Lebensmittel-Kette zu betreiben. Die Senatorin: „Bei Verstößen muss auch das geltende Strafmaß konsequent ausgeschöpft werden“. Im Übrigen setze sie darauf; dass die von den Ländern angeregte Ausweitung der Meldepflicht nach dem EU-Recht auf alle Lebensmittelunternehmer und –unternehmerinnen, denen unsichere Lebensmittel angeboten oder geliefert werden, so rasch wie möglich umgesetzt wird.