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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Starthilfefonds wird erweitert

08.08.2006

Auch Unternehmens-Nachfolger können jetzt davon profitieren

Der Starthilfefonds für Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit erfolgversprechenden und tragfähigen Geschäftsideen wird um 1,5 Millionen Euro aufgestockt und um drei Finanzierungsinstrumente ergänzt. Dieser Fonds innerhalb des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales ist bundesweit das älteste und erfolgreichste Existenzgründungs-Förderprogramm. Das zusätzliche Geld für die Erweiterung des Fonds kommt aus dem „Regionalen Sonderprogramm zur Unterstützung der Wirtschaftsstruktur und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Lande Bremen in Begleitung der Umstrukturierungen im Stahlsektor (ReSoSta)“.


Das erste neue Instrument des Fonds – das Flankierungsdarlehen – wurde für den Fall geschaffen, dass Eigentümer kleiner oder mittlerer Betriebe keine Nachfolger haben und Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebes oder andere Interessierte das Unternehmen kaufen möchten, jedoch nicht über die notwendigen Mittel dafür verfügen. Nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) ist im Land Bremen schätzungsweise bei 545 Unternehmen pro Jahr die Nachfolge ungeklärt. Kann die Nachfolge nicht erfolgreich geregelt werden, drohen die Schließung der Betriebe und der Verlust von Arbeitsplätzen. Potentielle Unternehmensnachfolger/Existenzgründer, die über kein oder kein ausreichendes Eigenkapital beziehungsweise über keine ausreichenden Sicherheiten verfügen scheitern somit häufig bei der Umsetzung ihrer Vorhaben an der Kreditvergabepraxis der Banken. Sie können sich künftig um ein Flankierungsdarlehen des Starthilfefonds bemühen. Die Darlehenshöhe orientiert sich an den Anforderungen der mitfinanzierenden Hausbank sowie an der Anzahl der Arbeitsplätze die entstehen beziehungsweise gesichert werden.


Arbeitssenatorin Karin Röpke: „Gerade auch im Handwerk im Lande Bremen ist die Nachfolge häufig ein Problem. Wir hoffen, mit dieser neuen Möglichkeit insbesondere den an einer Übernahme interessierten Arbeitnehmer/innen des betroffenen Betriebes die Chance auf eine dauerhafte Existenzsicherung zu eröffnen und damit auch die anderen bestehenden Arbeitsplätze zu erhalten.“


Das zweite neue Förderinstrument ist das „Investitionsdarlehen“. Aus unterschiedlichen Gründen ist es vielen Klein- und Kleinstbetrieben nur schwer möglich, den Forderungen der Banken nach Sicherheiten bei der Kreditvergabe nachzukommen. Von den Restriktionen der Banken sind insbesondere der Baubereich aber auch der Einzelhandels- und Dienstleis-tungsbereich betroffen. Ohne ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten werden die Wachstums- und Konsolidierungschancen der Klein- und Kleinstunternehmen allerdings stark eingeschränkt und nicht wenige sind in ihrem Bestand gefährdet. Durch das Investitionsdarlehen soll diesen Unternehmungen die Möglichkeit eröffnet werden, betriebsnotwendige Investitionen zu realisieren. Die maximale verzinsliche Darlehenshöhe beläuft sich auf 25.000 Euro, antragsberechtigt sind Klein- und Kleinstunternehmer, insbesondere Handwerksbetriebe.


Schließlich soll mit dem dritten neuen Finanzierungsinstrument, dem „Mikrodarlehen“ Arbeitslosen und Personen ohne Eigenkapital als Alternative zur abhängigen Beschäftigung die Chance zur Gründung eines eigenen Unternehmens gegeben werden, auch wenn kein Hausbankkredit zur Verfügung steht. Die Vorhaben müssen erkennbar wirtschaftlich erfolgreich sein können. Die Darlehenshöhe beläuft sich auf maximal 10.000 Euro.


Das bisher schon vorhandene klassische „Starthilfedarlehen“ bis zur Höhe von nunmehr 100 000 Euro (vorher 75 000 Euro) ist für Existenzgründer/innen ohne ausreichendes Eigenkapital vorgesehen, deren Hausbank bereit ist, das Gründungsvorhaben zu begleiten.
Der Starthilfefonds ist eingebettet in die bremische Mittelstandsförderung und Teil einer Reihe von Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes für Existenzgründungen.

Mit dem Fonds sind seit 1984 bis einschließlich 2005 mehr als 1.600 Arbeits- und Ausbildungsplätze im Lande Bremen neu geschaffen und dauerhaft gesichert worden. Die Tätigkeitsfelder der Betriebe sind insgesamt gesehen sehr vielseitig und reichen von „A“ wie Ambulante Krankenpflege bis „Z“ wie Zeltverleih.


Die positiven Effekte des Starthilfefonds sind nach Angaben von Senatorin Röpke auch vom Landesrechnungshof erkannt und gelobt worden. Der Rechnungshof hat geförderte Vorhaben geprüft und festgestellt, dass mit geringen Haushaltsmitteln ein hoher fiskalischer und arbeitsmarktpolitischer Nutzen entsteht.


Das Programm zur Förderung von Existenzgründungen des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales wird in Bremen von der Bremer Investitonsgesellschaft mbH (BIG), betreut. Anträge auf Förderung sind an die BIG zu richten, Kontorhaus am Markt, Langenstraße 2-4, 28195 Bremen (Telefon: 0421/9600-20). In Bremerhaven nimmt die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitonsförderung und Stadtentwicklung mbH, Am Alten Hafen 118, 27568 Bremerhaven (Telefon: 0471/ 94646-0) die Anträge entgegen. Die beiden Gesellschaften entscheiden auch über die Anträge. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendungen besteht nicht.