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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gesundheitssenatorin begrüßt bremisches Gesetz zum Schutz vor Tabakrauch

13.07.2006

Karin Röpke: Weitere Schritte in dieser Richtung müssen folgen

Nach der 2. Lesung heute (13.7.2006) in der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) tritt am 1. August 2006 ein Gesetz in Kraft, mit dem das Rauchen in Krankenhäusern, Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder grundsätzlich verboten wird. Bremen ist damit das erste Bundesland, das eine gesetzliche Regelung über das Rauchverbot in Krankenhäusern erlässt. Auch dass Verstöße gegen das Verbot mit Bußgeldern belegt werden können, ist eine bundesweit beachtete Regelung.

Gesundheitssenatorin Karin Röpke, maßgeblich am Zustandekommen des Gesetzes beteiligt, begrüßte nachdrücklich den Beschluss des Landesparlamentes. „Damit sind wir ein gutes Stück weiter gekommen auf dem Weg, das Rauchen einzudämmen und Nichtraucher zu schützen. Dass das Gesetz ohne große Widerstände zustande kam, belegt die zunehmende Einsicht auf breiter Ebene in die Gefährlichkeit des Rauchens. Vor einigen Jahren sah das noch anders aus“, so Senatorin Röpke. Dennoch müssten nun weitere Schritte folgen, orientiert an den jüngsten, von Bremen initiierten Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder.

Auf Antrag Bremens hat die GMK unter anderem einstimmig die Bundesregierung gebeten, ein generelles Verbot von Zigarettenautomaten zu prüfen und gefordert, dass in Gaststätten getrennte Bereiche für Raucher/innen und Nichtraucher/innen zur Pflicht gemacht werden.

Senatorin Röpke appellierte einmal mehr an Raucherinnen und Raucher, verstärkt an ihre eigene Gesundheit zu denken, an die Gesundheit der Menschen in ihrer Umgebung und die Raucherentwöhnungskurse der Krankenkassen zu nutzen.